VERBRAUCHER

Check24 gibt Bestpreisklausel auf

von Redaktion

Günstige Angebote sollen Verbraucher überall finden können. © Christin Klose, dpa

Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit.

Vorausgegangen waren im Juli 2025 eingeleitete Ermittlungen und wettbewerbliche Bedenken seitens des Kartellamts. Präsident Andreas Mundt sagte: „Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen.“ Bestpreisklauseln schwächten den Wettbewerbsdruck ab.

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