Wien – Konsumenten in Österreich werden künftig mit Warnhinweisen über schrumpfende Packungsinhalte informiert. Die Vorschriften sind in einem neuen „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ enthalten, das vom Parlament verabschiedet wurde.
Das Gesetz gilt für größere Supermärkte und Drogerien. Ab April müssen die Händler ihre Kunden 60 Tage lang darüber aufklären, wenn die Füllmenge eines Produktes bei gleichbleibender Packungsgröße gesunken ist, und wenn der Preis nicht entsprechend reduziert wurde. Diese Form der versteckten Preissteigerung ist auch als „Shrinkflation“ bekannt.
Bei solchen Produkten muss künftig ein verständlicher Hinweis wie „Achtung: Weniger Inhalt, höherer Preis“ angebracht werden, heißt es in dem Gesetz. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15.000 Euro. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn Hersteller auf der Packung klar über die gesunkene Menge informieren, oder wenn die Preissteigerung unter drei Prozent liegt. Die Regierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos will so die hohe Inflation bekämpfen. Vertreter der Wirtschaft bezweifeln, dass das funktioniert. Die neue Regel bedeute mehr Aufwand für die Händler, und das führe wiederum zu höheren Preisen, hieß es von der Wirtschaftskammer. Einige Handelsketten, darunter die Rewe-Tochter Billa, weisen aber schon jetzt freiwillig auf „Shrinkflation“-Produkte hin.