Die Förderung für PV-Anlagen soll fallen. Privatleute werden dann ihren Eigenverbrauch optimieren müssen. © Jens Büttner/dpa
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will den Strommarkt umkrempeln. Ein Opfer: die Förderung für private PV-Anlagen. Wie ein gestern durchgestochener Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zeigt, soll es ab 2027 keine Vergütung mehr geben, wenn Privatleute ihren überschüssigen PV-Strom ins Netz speisen. Heute sind das immerhin noch 8 Cent. Verbraucher sollen in einen Speicher investieren oder das E-Auto dann laden, wenn die Sonne scheint.
■ Viel Kritik
Die SPD stellte sich gestern gegen das Vorhaben, die Grünen sowieso. Auch der Heimspeicher-Hersteller Sonnen aus dem Allgäu kritisiert den Entwurf: „Die abrupte Abschaffung der Förderung wird den Ausbau der privaten Solarkraft abbremsen“, erklärt Felix Dembski, Leiter der Rechtsabteilung bei Sonnen. „Es spricht nichts dagegen, die Anlagen an den Markt zu bringen. Aber warum lässt man die Förderung nicht langsam auslaufen?“ Denn das sei immer der Deal bei der EEG-Förderung gewesen: „Die Betreiber bekommen Investitionssicherheit und müssen dafür Innovation in Form von immer günstigeren PV-Anlagen liefern.“ So sind die Fördersätze seit 2001 drastisch gesunken (siehe Chart). Gleichzeitig sei die Fördereffizienz gestiegen, betont der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Weil die Strompreise gestiegen sind, muss der Staat weniger zuschießen, um die versprochene Marktprämie zu erreichen. Die Grafik zeigt laut BSW die Fördereffizienz pro Kilowattstunde über alle PV-Anlagen hinweg.
Was Sonnen-Vertreter Dembski stört: Nur Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt (kW) Leistung fliegen aus der Förderung. Große Betreiber bekommen weiterhin eine Absicherung gegen schwache Marktpreise. Außerdem sei es für Verbraucher schwer, den Strom wie professionelle Betreiber zu vermarkten: „Wir bieten auch Direktvermarktung für Haushalte an“, so Dembski. „Das System ist auf Seite der Netzbetreiber aber extrem kompliziert. Es dauert Monate, um die Direktvermarktung für nur einen Kunden anzumelden.“ Unterm Strich sei Reiches Novelle „eine bewusste Benachteiligung der Privathaushalte“.
■ Förderung noch sicher
Das neue Gesetz soll laut Entwurf erst 2027 greifen. Wer davor eine PV-Anlage anmeldet, bekommt noch Förderung. Allerdings sollten Verbraucher sich beraten lassen: Zum einen könnten jetzt viele zugreifen und damit die Preise treiben. Zum anderen ist die Einspeisevergütung ohnehin schon niedrig. Wer den Strom selbst verbraucht, spart sich aktuell 22 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Netzstrom. Es kann also sinnvoll sein, in einen Batteriespeicher oder ein E-Auto zu investieren. Bei den Verbraucherzentralen kostet eine Beratung vom Profi mit Vorort-Termin nur 40 Euro. Die sollte man mindestens investieren, um Fehlkäufe zu vermeiden.
■ Risiko für Bestand
Eigentlich gilt das Gesetz nur für neue Anlagen. Ein Passus liest sich aber bedrohlich: Alle Anlagen, die ferngesteuert werden können, sollen vom Netzbetreiber bei negativen Marktpreisen abgeregelt werden. Die entstehen, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt – etwa mittags, wenn alle PV-Anlagen gleichzeitig einspeisen. Von der Abregelung könnten theoretisch auch private PV-Anlagen betroffen sein, die einen Smart Meter und eine Steuereinheit haben. Die braucht man etwa für dynamische Stromtarife. „Bisher fehlt die genaue Ausgestaltung“, sagt Sonnen-Spezialist Dembski. „Es könnte aber bedeuten, dass auch Bestandsanlagen bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr bekommen, sobald sie fernsteuerbar sind.“ Das ist bisher aber nur eine Vermutung, betont Dembski.
■ Markt umgekrempelt
Doch auch für große Projektierer von Wind- und Solaranlagen will Reiche mehr Marktwirtschaft durchsetzen: Sie sollen jetzt keine Vergütung mehr bekommen, wenn die Strompreise negativ sind. Zudem sollen neue Anlagen Gewinne abgeben, wenn ihre Erlöse über den vereinbarten Fördersätzen liegen. Diese sogenannten Differenzverträge gibt es etwa in Großbritannien. Laut Europarecht müssen sie auch in Deutschland die reine Erlösuntergrenze ablösen. Ausnahme: Biogasanlagen. Tobias Federico vom Beratungshaus Montel Analytics sagt: „Die Differenzverträge (CfD) sind grundsätzlich eine sinnvolle Idee. Die Betreiber haben aber bisher mit den Gewinnen kalkuliert, die sie über der Vergütung erwirtschaften konnten. Es könnte sein, dass dadurch die Gebote für die CfD-Ausschreibungen teurer werden.“ Ob das EEG-Konto dadurch entlastet wird, muss sich also erst noch zeigen. Auf jeden Fall werden sich neue Anlagen ab 2027 deutlich mehr am Markt orientieren müssen, sagt Tobias Federico: „Viele große PV-Anlagen werden dann wahrscheinlich mit Speicher realisiert.“
Die Pläne könnten also zu deutlich mehr Marktwirtschaft im deutschen Stromhandel führen. Wäre da nicht der Elefant im Raum: der bundesweit einheitliche Strompreis, der oft wenig mit den lokalen Anforderungen im Netz zu tun hat. „Es ist vollkommen unvorstellbar, dass wir mit den aktuellen Einheitspreisen mehr Marktwirtschaft in den deutschen Stromhandel bekommen. Wir brauchen entweder regional abgetrennte Strommärkte oder lokale, flexible Netzentgelte, die realistische Preissignale senden“, sagte ein Datenwissenschaftler unserer Zeitung.