VERBRAUCHER/RECHT
An der Haustüre überrumpelt?
Das 14-tägige Widerrufsrecht greift auch bei Verträgen, die an der Haustür abgeschlossen wurden. © Christin Klose/dpa
Klingelt überraschend ein Vertreter an der Türe oder meldet er sich mit einem unerwünschten Werbeanruf, gibt es oft nur zwei Reaktionen: Entweder man wimmelt diesen ab. Oder aber man