Fallen Flüge aus und Beschäftigte können deshalb nicht rechtzeitig aus dem Ausland zurückkehren, stellt sich schnell auch die Frage nach den arbeitsrechtlichen Folgen. Ist die Rückreise objektiv unmöglich, können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung natürlich nicht erbringen. Das bedeutet: Für die Daue
Dieser Artikel (ID: 2460758) ist am 03.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).