Garagen, die baurechtlich zum Abstellen von Fahrzeugen genehmigt wurden, dürfen nicht ohne weiteres als Lager dienen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, auf das der Immobilienverband Deutschland hinweist. Die Garage muss als Stellplat
Dieser Artikel (ID: 2465570) ist am 10.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).