Garage nicht als Abstellraum nutzen

von Redaktion

Autos müssen in der Garage noch Platz haben. © dpa

Garagen, die baurechtlich zum Abstellen von Fahrzeugen genehmigt wurden, dürfen nicht ohne weiteres als Lager dienen. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, auf das der Immobilienverband Deutschland hinweist. Die Garage muss als Stellplatz für ein Fahrzeug nutzbar bleiben (Az.: 8 K 6166/24). Ändert sich die Nutzungsart der Garage, wird sie etwa hauptsächlich als Lager verwendet, kann eine Genehmigung erforderlich werden. Wer aber nur ein paar einzelne Gegenstände lagert, ohne den Stellplatz zu blockieren, braucht in der Regel keine Genehmigung. Bei Wohnungen mit dazugehörigem Tiefgaragenstellplatz ist es ähnlich. Die Stellplätze dürfen nicht regelmäßig als Lagerfläche genutzt werden. Schränke, Regale und Boxen auf der Fläche verstoßen ebenso gegen die Nutzungsbedingungen eines Stellplatzes und können brandschutzrechtliche Bedenken aufwerfen. Eine Eigentümergemeinschaft dürfte bei Verstößen die Unterlassung beantragen und bei anhaltendem Fehlverhalten Ordnungsmittel verhängen.

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