Keine Steuer auf Abfindung für Pflichtteilsverzicht
Auf Abfindungen, die für den Verzicht auf den Pflichtteil gezahlt werden, wird keine Einkommensteuer fällig. Solche Zahlungen können nur der Schenkungsteuer unterliegen, wie der Bundesfinanzhof entschied (Az. VIII R 6/23). Im konkreten Fall übertrugen die Eltern der Klägerin ihrem Bruder zu Lebzeite