Keine Steuer auf Abfindung für Pflichtteilsverzicht

Auf Abfindungen, die für den Verzicht auf den Pflichtteil gezahlt werden, wird keine Einkommensteuer fällig. Solche Zahlungen können nur der Schenkungsteuer unterliegen, wie der Bundesfinanzhof entschied (Az. VIII R 6/23). Im konkreten Fall übertrugen die Eltern der Klägerin ihrem Bruder zu Lebzeite

Montag, 23. März 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.