Was jetzt als Pauschalreise gilt

von Redaktion

So traumhaft ist der Urlaub nicht immer. Bei Reisemängeln sind Pauschalreisende rechtlich besser gestellt. © P. Laage, dpa

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, genießt einen besseren rechtlichen Schutz als jemand, der sich die Reisebausteine – Flug, Hotel, Mietwagen – selbst zusammengestellt hat. Und was als Pauschalreise gilt, das wird sich bald ändern – denn die EU definiert den Begriff neu, und zwar zugunsten der Reisenden.

Pauschalreise

Was als Pauschalreise gilt, hängt davon ab, wann und wie die Kombination von Dienstleistungen gebucht wird. Das Europäische Parlament erläutert: „Bei einem Online-Kauf, bei dem verknüpfte Buchungsverfahren die Kombination von Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen ermöglichen, gelten sie als Pauschalreise, wenn der erste Unternehmer die personenbezogenen Daten des Reisenden an die anderen Unternehmer übermittelt und der Vertrag über alle Dienstleistungen innerhalb von 24 Stunden geschlossen wird.“ Und: Wenn der Reiseveranstalter Kunden dazu auffordert, zusätzliche Dienste zu buchen, muss er darüber informieren, wenn diese keine Pauschalreise mit den zuvor gebuchten Leistungen bilden.

Gutscheine

Neu eingeführt werden außerdem Regeln für Reisegutscheine. Diese waren während der Corona-Pandemie weit verbreitet, als Veranstalter Reisen absagten. Zwar können Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Erstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein, und nicht eingelöste oder abgelaufene Gutscheine müssen erstattet werden.

Stornierungsgebühr

Bislang konnten Reisende nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei zurücktreten. Künftig gilt dies laut Mitteilung des Parlaments auch bei Ereignissen am Abreiseort oder solchen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden werden, soll vom Einzelfall abhängig sein.

Beschwerden

Reiseveranstalter müssen innerhalb von 60 Tagen auf Beschwerden antworten. Geht ein Anbieter bankrott, sollen Verbraucher innerhalb von sechs Monaten eine Entschädigung stornierter Reisen aus dem Insolvenzfonds erhalten. Die 14-Tage-Frist für Rückerstattungen bei Stornierungen bleibt unverändert.MM

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