Reisen mit dem D-Ticket

von Redaktion

Wer ein Deutschlandticket hat, kann mit dem Regionalzug ohne weitere Kosten über Freilassing bis nach Salzburg fahren. © smarterpix/pandionhiatus

Seit knapp drei Jahren gibt es das Deutschlandticket: Es ist eine Fahrkarte für Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs und gilt bundesweit. Auch Regionalbahnen und Regionalexpresse lassen sich also mit dem Ticket nutzen. Für Reisende hat das einen entscheidenden Vorteil: Sie können sich auf Nahverkehrswegen durch ganz Deutschland bewegen. Das ist zwar in der Regel langsamer als mit Fernzügen. Dafür lässt sich eine Reise so planen, dass nur die derzeitigen monatlichen Abokosten von 63 Euro anfallen.

Wie lässt sich das Ticket auf Reisen einsetzen?

Einer der wichtigsten Hinweise zuerst: Wer das Deutschlandticket für die Urlaubsreise einsetzen will, aber im Alltag keine Verwendung dafür hat, etwa weil die alltäglichen Wege per Auto oder Fahrrad zurückgelegt werden, muss kein Jahresabo abschließen. Das Ticket ist monatlich kündbar. Wer schon weiß, dass er es nur für einen Monat nutzen will, kann es in der App des jeweiligen Nahverkehrsanbieters oder der Deutschen Bahn oder über die Webseite auch gleich nach dem Kauf kündigen. So verpasst man nicht aus Versehen die Frist.

Wie findet man sinnvolle Verbindungen?

Wie geht es nun von A nach B? Hier hilft die Webseite der Deutschen Bahn. In den Optionen lässt sich ein Schalter umlegen: „Nur D-Ticket-Verbindungen“. Damit zeigt die Auskunft nur solche Verbindungen an, in die sich mit dem Deutschlandticket ohne Zusatzkosten einsteigen lässt. Auch wenn Reisende ein Deutschlandticket haben, bei ihrer Fahrt aber sowohl Nah- als auch Fernzüge verwenden wollen, gibt es eine Option, um zu sparen. Damit das Deutschlandticket für den Nahverkehrsanteil bei der Ticketbuchung berücksichtigt wird, aktiviert man unter „Reisende, Fahrräder, BahnCards“, dass alle Reisenden ein D-Ticket besitzen. Aber Achtung: Gerade bei längeren Verbindungen, auf denen mit Verspätungen zu rechnen ist, kann das Risiken bergen. Denn Fahrgastrechte, etwa die üblichen finanziellen Erstattungssätze für eine konkrete Verbindung oder die Möglichkeit, einen schnelleren Zug zu nehmen, wenn der eigentlich geplante eine deutliche Verspätung hat, gibt es mit dem Deutschlandticket nicht. Unproblematischer ist das, wenn erst der Fernzug genommen wird und im Anschluss dann ein regelmäßig verkehrender Nahverkehrszug, bei dem sich gegebenenfalls einfach in den nächsten einsteigen lässt.

Was gilt am Zielort?

Mit dem Deutschlandticket können Reisende auch den Nahverkehr am Zielort nutzen. Das sind nicht nur die klassischen Bahnen und Busse. Auch einige besondere Verkehrsmittel sind dabei von der Wuppertaler Schwebebahn bin hin zu Fähren in Berlin. Es gibt auch einige öffentliche Verkehrsmittel, die sich für eine Sightseeing-Tour eignen: Die Buslinie 100 in Berlin passiert viele der gängigen Sehenswürdigkeiten. In Hamburg führt die Buslinie 111 unter anderem an der Elbphilharmonie, am Fischmarkt und dem Hamburger Michel vorbei. In München ist es die Buslinie 54, mit der sich viele touristisch beliebte Orte erkunden lassen.

Gilt das Ticket nur in Deutschland?

Grundsätzlich ja – doch es gibt Ausnahmen. Reisende können mit dem Ticket auch ein Stück weit in folgende Länder fahren: nach Dänemark, in die Niederlande und die Schweiz, nach Österreich, Tschechien, Polen und Frankreich. Auch hier dürfen nur Nahverkehrszüge genutzt werden. Reisende können so etwa über das bayerische Freilassing ins österreichische Salzburg kommen, über das baden-württembergische Weil am Rhein nach Basel in die Schweiz oder das schleswig-holsteinische Süderlügum ins dänische Tønder. Achtung: Es ist möglich, dass ein Ort in Grenznähe über mehrere Verbindungen erreichbar ist, aber das Deutschlandticket nur für eine dieser Verbindungen gilt. Hier hilft die oben genannte Verbindungssuche auf der DB-Webseite weiter oder ein Blick in den Geltungsbereich des Tickets.

Gibt es eine Erstattung bei Verspätungen?

Auch wer mit dem Deutschlandticket unterwegs ist, hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn es Verspätungen gibt. Diese berechnen sich folgendermaßen: Kommt ein Nahverkehrszug mindestens 60 Minuten zu spät, erhalten Betroffene 1,50 Euro. Anträge nehmen das Service-Center Fahrgastrechte oder die Abteilung Fahrgastrechte des genutzten Nahverkehrsanbieters entgegen. Ausgezahlt werden allerdings erst Beträge ab vier Euro. Der Maximalbetrag liegt bei 25 Prozent des Ticketwerts.

Was ist mit der Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden?

Weder Hunde noch Fahrräder dürfen kostenlos auf dem Deutschlandticket mitfahren. Ist in dem jeweiligen Verkehrsverbund keine kostenlose Mitnahme vorgesehen, müssen Reisende mit Hund oder Rad extra Tickets kaufen. Gerade, wer zu stark nachgefragten Ferienzeiten das Rad mitnehmen will, sollte sich vorher via Fahrplanauskunft über die zu erwartende Auslastung informieren. Ist es zu voll, bleiben Reisende mit Rad mitunter auf dem Bahnsteig stehen. Es gibt aber auch Regionen, in denen Hund und/oder Fahrrad grundsätzlich kostenlos mitkommen dürfen. Hier müssen Reisende die Bedingungen vor Fahrtantritt im Einzelnen klären.

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