YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das ist der Tenor eines Urteils des Landgerichtes Bamberg, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig (Az. 1 HK O 19/25).
Dieser Artikel (ID: 2470157) ist am 17.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).