RECHT

Sponsoring muss klar sein

von Redaktion

YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das ist der Tenor eines Urteils des Landgerichtes Bamberg, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig (Az. 1 HK O 19/25). Im konkreten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale ein etwa zehnminütiges Video eines Finfluencers zur Bewerbung einer Broker-App auf YouTube. Der Influencer wies zwar kurz auf eine Sponsoring-Verbindung hin, allerdings ohne den Sponsor zu nennen.

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