Streit um Stornogebühr noch nicht geklärt

von Redaktion

Versicherungskunden müssen genau hinschauen. © dpa

Der Rechtsstreit um eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka geht in eine zweite Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf, das dem Versicherer die Verwendung der Klausel untersagt hatte, und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück. Die Klausel verstoße weder gegen das gesetzliche Erfordernis einer Bezifferung noch gegen das Transparenzgebot. Wer bei der Debeka seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, bekommt einen Rückkaufswert ausgezahlt. Der Versicherer kann davon aber eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr abziehen, die sich aus einem festgelegten Berechnungsverfahren ergibt. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, die Höhe der Gebühr hänge von Faktoren ab, die Verbraucher nicht prüfen könnten. Die Regelung sei unwirksam. So sah es auch das OLG Koblenz. Der vierte Zivilsenat des BGH folgte dieser Einschätzung am Mittwoch nicht.

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