Sparen über den Betrieb

von Redaktion

Entspannter Ruhestand: Eine Betriebsrente kann einen finanziellen Beitrag leisten. Lohnend ist das aber nicht für jeden. © smarterpix

18,1 Millionen Beschäftigte sorgen über ihren Arbeitgeber für den Ruhestand vor. Damit können knapp 52 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer später mit einer Betriebsrente rechnen. Doch die Quote ist rückläufig. Versorgungslücken gibt es besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Auch Geringverdiener sind schlecht abgesichert. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das im Januar in Kraft trat, soll dies ändern.

Das Prinzip

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben das Recht, sich mithilfe ihres Arbeitgebers eine Betriebsrente aufzubauen. Dabei fließen Teile ihres Bruttolohns ohne Abzüge in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), die das Unternehmen abschließt – meist eine Direktversicherung, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Die Idee hinter dieser Entgeltumwandlung: Weil der Staat bei Sparbeiträgen bis 676 Euro monatlich auf Steuern verzichtet und Einzahlungen bis 338 Euro auch sozialversicherungsfrei bleiben, wächst die Betriebsrente schneller.

Auch Arbeitgeber müssen sich finanziell beteiligen. Ein Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags ist Pflicht. Die bAV lohnt sich für Beschäftigte aber oft nur, wenn Firmen mehr beisteuern: Über 30 Prozent, rechneten die Verbraucherzentralen aus. Denn im Alter sind die Renten voll steuerpflichtig. Bei Auszahlungen von mehr als 197,75 Euro monatlich fallen zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Finanziert der Chef die Betriebsrente hingegen allein, haben Beschäftigte im Alter ein echtes Plus.

Die Förderung

Damit Betriebe mehr für die Absicherung von Geringverdienern tun, gibt es ab 2027 eine höhere Förderung. Bisher gilt: Zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte zusätzlich zum vereinbarten Lohn jährlich bis zu 960 Euro in eine bAV ein, übernimmt der Staat davon 30 Prozent – wenn der Bruttolohn des Mitarbeitenden maximal 2575 Euro beträgt. Ab 2027 können Firmen bis zu 1200 Euro pro Jahr in die Altersabsicherung ihrer Angestellten investieren. Der maximale Förderbetrag steigt dadurch von 288 auf 360 Euro. „Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze dynamisiert, damit Beschäftigte bei einer Lohnerhöhung nicht gleich aus der Förderung fallen“, erklärt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba). Ab 2027 beträgt diese drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell wären das 3042 Euro. 2027 wird die Grenze weiter steigen, sodass mehr Beschäftigte eine geförderte, vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente erhalten können.

Die Abfindung

Firmen dürfen ab sofort geringe Rentenanwartschaften ehemaliger Mitarbeiter – auch ohne deren Zustimmung – mit einer Kapitalzahlung abfinden, um Verwaltungskosten zu sparen. Der Gesetzgeber hat die Grenzen erhöht: Abfinden lassen sich Kleinstrenten bis 59,33 Euro monatlich bzw. Kapitalleistungen bis 7119 Euro. Stimmen Beschäftigte zu, können die Anwartschaften auch steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen werden. In diesem Fall gelten höhere Abfindungsgrenzen von 79,10 Euro (monatlicher Anspruch) beziehungsweise 9.492 Euro, falls der bAV-Vertrag eine Kapitalleistung vorsieht.

Die Haftung

Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert, weil Arbeitgeber für die Höhe der Renten haften, sollten Versorgungsträger die garantierten Leistungen nicht erbringen können. Je nach Vertrag müssen mindestens die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung stehen. Zudem läuft das betriebliche Rentensparen oft über Versicherungen, die teuer sind und wenig Rendite erwirtschaften. Haftungsrisiken lassen sich bisher nur umgehen, wenn Unternehmen und Gewerkschaften eine bAV vereinbaren, die auf Garantien verzichtet. Dieses Sozialpartnermodell ist eine reine Beitragszusage. Für Beschäftigte könnte trotzdem eine höhere Betriebsrente herausspringen, weil sich Beiträge stärker am Kapitalmarkt investieren und höhere Renditen erzielen lassen. Manche Vereinbarungen sehen zudem vor, dass Firmen mehr in die Betriebsrente einzahlen, um einen Puffer für mögliche Wertschwankungen aufzubauen. Seit Januar steht auch nicht tarifgebundenen Unternehmen dieser Weg offen. Sie können sich bestehenden Sozialpartnermodellen ihrer Branche anschließen. Entsprechende bAV-Lösungen gibt es in der Chemie- und Bankenbranche, der Energie- und Wasserwirtschaft sowie im Verkehrssektor.

Weitere Neuerungen

Mehr Rendite: Für Pensionskassen hat die Finanzaufsicht die Anlagevorschriften gelockert. Sie dürfen nun mehr in Aktien und Fonds investieren, um bessere Renditen zu erzielen. Langfristig könnte das zu höheren Betriebsrenten führen.

Automatisches Sparen: Arbeitgeber können auf Betriebsebene leichter eine automatische Entgeltumwandlung vereinbaren. Das betriebliche Rentensparen wird damit zur Regel, sofern Beschäftigte nicht binnen eines Monats widersprechen (Opting-out). Firmen müssen ihre Belegschaft mindestens drei Monate vor dem geplanten bAV-Start informieren. Zudem verpflichten sie sich, einen höheren Zuschuss zu zahlen – 20 Prozent oder mehr.

Vorzeitiger Rentenbezug: Wer bereits eine gesetzliche Teilrente bezieht, kann sich ab 2027 auch seine Betriebsrente früher auszahlen lassen. Allerdings müssen betriebliche Frührentner – wie bei der gesetzlichen Rente auch – dann Abschläge in Kauf nehmen. Eine vorherige Beratung ist daher zu empfehlen.

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