Ein Vertrag zur Hochzeit

von Redaktion

Romantik pur: Wer denkt da schon an das mögliche Scheitern der Ehe? Dennoch kann Vorausschau sinnvoll sein. © Robert Michael, dpa

Der Hochzeitstag ist der vielleicht schönste Tag im Leben eines Paares. Was er allerdings ganz sicher ist: ein entscheidender Tag im Leben. Denn eine Ehe verändert den rechtlichen Status von zwei Menschen ganz enorm. Das hat auch weitgehende finanzielle Folgen.

Trotzdem schließen nach Schätzungen nur etwa zehn Prozent aller Paare einen Ehevertrag ab. Das ist zwar verständlich – denn wer will sich schon vor seiner Ehe mit ihrem Scheitern beschäftigen? Dennoch kann es nötig sein. Wer einen Ehevertrag braucht, wie man ihn am besten bekommt und was er kostet? Hier kommen Antworten.

Wer braucht einen Ehevertrag?

Alle, die mit der gesetzlichen Regelung, der Zugewinngemeinschaft, nicht zufrieden sind. Die Zugewinngemeinschaft sieht vor, dass der in der Ehe erzielte Vermögenszuwachs bei einer Scheidung hälftig geteilt wird. Hört sich zunächst gerecht an, kann aber in manchen Fällen problematisch werden. „Wenn einer der beiden selbstständig ist, kann es sinnvoll sein, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft abzuändern und die Firma, Praxis oder Kanzlei zu schützen, falls die Ehe einmal auseinandergehen sollte“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip.

Auch wenn eine Immobilie im Spiel ist oder die Einkommen sehr unterschiedlich sind, kann ein Ehevertrag gut sein. Oder wenn beide finanziell unabhängig bleiben wollen. Oder einzelne Punkte wie der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenpunkte, abweichend festgelegt werden sollen. Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer sagt: „Ein Ehevertrag ist besonders angeraten, wenn die Lebens- oder Vermögensverhältnisse vom Durchschnittsfall abweichen.“

Wer braucht keinen Ehevertrag?

Es gibt finanzielle Themen, da könnte man meinen, ein Ehevertrag sei nötig – obwohl das nicht der Fall ist: zum Beispiel bei Schulden. Auch beim Zugewinnausgleich, also dem gesetzlichen Güterstand, haftet der eine Partner nur für die Schulden des anderen, wenn dieser explizit mit unterschrieben hat. „Ein Ehevertrag schafft da keine Verbesserung“, sagt Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht. Auch Erbschaften, die einer der beiden Partner erhält, fallen nicht in den Zugewinnausgleich. Deren Wertsteigerung allerdings schon. Das bedeutet: „Die Wertsteigerung des geerbten Vermögens, zum Beispiel einer Immobilie, müsste ausgeglichen werden“, sagt Maetschke-Biersack. Wenn eine geerbte Immobilie während der Ehe um 200.000 Euro im Wert gestiegen ist, stehen dem Ex-Partner bei der Scheidung davon 100.000 Euro zu.

Was regelt ein Ehevertrag?

„Typischerweise enthält ein Ehevertrag Regelungen zum Zugewinnausgleich“, sagt Rechtsexpertin Britta Beate Schön. „Entweder der Ausgleich wird modifiziert oder ganz ausgeschlossen.“ In der Praxis heißt das: Wer nicht nur teilen möchte, was hinzukommt, sondern auch was schon da war – wie zum Beispiel eine Erbschaft –, der wird sich für die Gütergemeinschaft entscheiden. Sie kommt relativ selten vor. Häufiger möchten Paare wirtschaftlich getrennt bleiben und entscheiden sich für die Gütertrennung.

Neben dem Güterstand werden in einem Ehevertrag in der Regel auch Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich geklärt. „Da geht es um die Teilung der Rentenansprüche, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, um längere Unterhaltszahlungen oder um die monatlichen Unterhaltsbeträge“, sagt Schön. Wie ein Paar seinen Ehevertrag gestaltet, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Plänen ab.

Wer setzt den Vertrag auf?

Das kann nur ein Notar oder eine Notarin. Es ist rechtlich nicht bindend, wenn ein Paar seinen Ehevertrag zu Hause alleine miteinander festlegt. „Ein Notar ist ausreichend, wenn das Paar weiß, was es will, und bei einfach gelagerten Eheverträgen“, sagt Cornelia Maetschke-Biersack. Bei komplexeren Situationen, wenn man sich bei der Ausgestaltung nicht einig ist, könne es hingegen sinnvoll sein, einen Anwalt einzubinden. Ist bereits ein Ehevertrag geschlossen und sollen daran Änderungen vorgenommen werden, müssen diese ebenfalls in einem Notariat beurkundet werden.

Welche Kosten kommen auf Paare zu?

Das hängt von zwei Dingen ab: Wie hoch das Vermögen des Paares ist und wie ausführlich die Beratung war. Der Grund: Notarkosten richten sich in der Regel nach dem sogenannten Geschäftswert, Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert. „Wird jeder von seinem eigenen Anwalt vertreten, fallen doppelte Anwaltsgebühren an – neben den Notarkosten“, sagt Britta Beate Schön von Finanztip. Sie rechnet vor: Bei einem gemeinsamen Vermögen von 50.000 Euro müsste man für einen einfachen Ehevertrag mit Notargebühren in Höhe von rund 500 Euro rechnen. Für eine zusätzliche anwaltliche Beratung und Erstellung des Ehevertrags könnten weitere 2500 Euro anfallen. Mit steigendem Vermögen steigen die Kosten.

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