Die meisten Arbeitnehmer haben vier Jahre Zeit, um ihre Steuererklärung zu erledigen – außer es besteht eine Pflicht zur Abgabe. © Smarterpix
Das Ausfüllen einer Steuererklärung kann sich lohnen. Viele Menschen in Deutschland haben auch gar keine Wahl und müssen mit dem Finanzamt abrechnen. In der Regel gilt das für Selbstständige. Angestellte trifft diese Pflicht nur manchmal. Es gibt aber auch viele, die sich nicht „erklären“ müssen. Das klingt bequem, sollte jedoch überdacht werden. Oft bietet sich die Chance, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Die Stiftung Warentest zeigt, wer eine Steuererklärung machen muss – und wer sie freiwillig machen sollte.
Wann besteht Abgabepflicht?
Selbstständige müssen im Regelfall eine Steuererklärung abgeben. Ebenso Arbeitnehmer, die Lohnersatz von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben, zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I. Das gilt auch für diejenigen, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt waren und Einkünfte nach Lohnsteuerklasse 6 versteuern müssen. Wer im letzten Jahr Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat (nach Abzug von Werbungskosten, Pausch-, Entlastungs- und Freibeträgen), der muss sich genauso erklären (Minijobs zählen nicht dazu) wie jemand, der einen Freibetrag, wie etwa für Kinderbetreuungskosten, eingetragen und im Jahr 2025 einen Bruttoarbeitslohn von über 13.362 Euro erzielt hat. Hinterbliebenen- oder Behindertenpauschbetrag sowie die Kinderfreibeträge lösen keine Pflicht aus.
Wer kann die Steuerer- klärung freiwillig abgeben?
Wer nur Arbeitslohn bezieht, der muss meistens keine Erklärung einreichen. Denn für Angestellte führt der Arbeitgeber automatisch jeden Monat einen Teil des Lohns an den Staat ab. Wer jedoch auf eine Steuererklärung verzichtet, der kann bares Geld verschenken.
Wie viel Geld gibt‘s zurück?
Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass eine Abrechnung mit dem Finanzamt zuletzt im Schnitt 1172 Euro brachte. Wer weiß, was er beim Finanzamt absetzen kann, der erhöht seine Chancen auf Rückzahlung. Wichtigster Posten für Arbeitnehmer sind Werbungskosten. Das sind die Ausgaben, die für die Ausübung eines Berufs anfallen. Außerdem drücken Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie Kosten für Handwerker oder Haushaltshilfen die Steuerlast.
Was gilt für Rentner?
Eine Steuererklärung abgeben müssen Rentner, die steuerpflichtige Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags erzielen. Für das Jahr 2025 waren das 12.096 Euro. Ein Teil der Rente ist steuerfrei und zählt nicht zu den Einkünften. Dieser persönliche Freibetrag wird ein Jahr nach Renteneintritt berechnet und bleibt in den Folgejahren im Regelfall gleich. Achtung: Wer als Rentner zunächst nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, der kann durch Rentenerhöhungen in die Pflicht rutschen.
Was müssen Ehepaare wissen?
Will ein Ehepaar seine Steuern nicht zusammen erklären, so muss jeder eine eigene Erklärung abgeben. Aber auch bei der Zusammenveranlagung kann es eine Pflicht geben, eine Erklärung abzugeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Partner Einkünfte in der Lohnsteuerklasse 4 + Faktor, 5 oder 6 versteuert oder wenn sich das Paar scheiden lässt und ein Partner in demselben Jahr erneut heiratet. In diesem Fall müssen alle Beteiligten ihre Steuern erklären.
Welche Fristen gelten?
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben will, kann das innerhalb von vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres tun. Das bedeutet, dass eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2025 erst Ende 2029 eingehen muss. Und: Eine solche bringt normalerweise keinen Nachteil. Sollte wider Erwarten eine Nachzahlung herauskommen, so kann die Erklärung im Einspruchsverfahren zurückgezogen werden. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, der hat für das Jahr 2025 Zeit bis zum 31. Juli 2026. Helfen der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein bei der Erklärung, so muss sie bis zum 1. März 2027 beim Finanzamt vorliegen. Eigentlich endet die Frist am 28. Februar 2027. Das ist ein Sonntag, die Frist verschiebt sich damit auf Montag. Eine solch einfache Steuererklärung ist oft schnell erledigt. Meist genügt es, den Hauptvordruck und die Anlage N auszufüllen. Eltern geben zusätzlich die Anlage Kind ab. Sollte etwas vergessen worden sein, so kann das bis zum Ende der einmonatigen Einspruchsfrist korrigiert oder nachgereicht werden.
MAIK HEITMANN
Im nächsten Teil der Serie
erklären wir, was Rentner bei der Steuer beachten müssen.