Freistellung nicht pauschal und sofort
Arbeitnehmerrechte wurden im Falle von Kündigungen gestärkt. © Arne Dedert, dpa
Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entsc