Was das Recht auf Reparatur bringt

von Redaktion

Die EU will Ressourcen schonen und Verbrauchern unnötige, teure Neuanschaffungen ersparen. © Sebastian Willnow, dpa

Reparieren statt wegwerfen: Künftig sollen Hersteller bestimmte Geräte zu fairen Preisen instandsetzen müssen – auch nach Ende der Garantie. Wie das von der Europäischen Union beschlossene Vorhaben in nationales Recht umgesetzt wird, entscheidet demnächst der Bundestag. Das sieht der gestern vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf vor:

■ Inhalt

■ Ersatzteile

Die Hersteller sollen verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones heißt das, dass alle Teile, aus denen ein Mobiltelefon besteht, nach Einstellung der Produktion des Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trockner gilt diese Verpflichtung für zehn Jahre nach Ende der Produktion.

■ Geltung

Aktuell gilt die Regelung für Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur, schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.

■ Zeitplan

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Änderungen bis zum 31. Juli in nationales Recht zu übertragen.

Artikel 5 von 7