Renate G.:„Unser Vermögen besteht aus einer kleinen vermieteten Wohnung im Wert von 250.000 Euro und einem Bankguthaben von 50.000 Euro. Wir haben unseren Sohn per Testament als Alleinerben eingesetzt. Unsere Enkel bekommen als Vermächtnisnehmer die Wohnung. Nun die Frage: Könnte im Erbfall unser So
Dieser Artikel (ID: 2476406) ist am 27.03.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32).