VERBRAUCHER

Was sich im April alles ändert

von Redaktion

Im April können sich die Menschen nicht nur auf Ferien und hoffentlich besseres Wetter einstellen. Der wechselhafte Monat bringt auch einige Änderungen.

Mehr Geld im öffentlichen Dienst: Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bekommen rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder ab dem 1. April mehr Geld. Ihre Löhne steigen um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro. Das gilt in 15 von 16 Bundesländern, da das Land Hessen getrennt verhandelt. Die nächste Erhöhung gibt es zum 1. März 2027.

Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung: Starke Raucherinnen und Raucher haben ab dem 1. April Anspruch auf eine jährliche kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können sich künftig alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) untersuchen lassen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

USB-C-Ladebuchse bei Laptops: Ab dem 28. April müssen in der EU angebotene Laptops verpflichtend einen USB-C-Ladeanschluss haben. Für Kleingeräte wie Smartphones und Handys gilt das bereits seit Ende 2024, für Laptops galt dagegen eine längere Übergangszeit. Auch Geräte, die eine höhere Leistung als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss zumindest als zusätzliche Buchse mitbringen.

Lachgas-Verbot für Minderjährige: Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Verkauf an Automaten.

Förderung für Ladestellen: Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Förderprogramm für E-Auto-Ladestellen in Mehrfamilienhäusern gestartet. Laut Minister Patrick Schnieder (CDU) stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Wallboxen, Netzanschlüsse und weitere technische Ausrüstung zu installieren. Die Anträge können ab dem 15. April 2026 über ein eigens eingerichtetes Förderportal gestellt werden.

Elektronisches Einreisesystem: Die Übergangsphase für das elektronische Grenzsystem der EU endet. Der Passstempel soll verschwinden, Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern sollen umfassend digital erfasst werden. Das heißt, dass biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder bereitgestellt werden müssen.

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