Gute Leistung zum fairen Preis: Darauf kommt es laut Gericht an. © Sebastian Gollnow, dpa
Frische Farbe für die Wand, neue Fenster an der Front oder ein Wasserschaden im Keller: Muss eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) über Sanierungsmaßnahmen entscheiden, sind dafür im Vorfeld nicht zwingend mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine langjährige Praxis vieler Gerichte gekippt, die in der Regel das Einholen von mindestens drei Angeboten vorsah, wenn die Kosten eine bestimmte Bagatellgrenze überschritten (Az. V ZR 7/25). Eine allgemeine Pflicht dazu gebe es jedoch nicht, betonten die Richter. Haben Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft den Eindruck, ein Angebot sei objektiv ungeeignet und/oder überteuert, können sie einen entsprechenden Beschluss auch nach dem BGH-Urteil anfechten. Fehlende Vergleichsangebote allein sind aber kein Argument mehr.