Eine Immobilien-Erbschaft hat ihre Tücken. © Andrea Warnecke, dpa
Hermann S.:„Wir vererben unserer Tochter und unserem Sohn jeweils eine Immobilie die etwa den gleichen Wert haben. Besteht dann ein Pflichtteilanspruch an der Immobilie des anderen? Oder sind diese Ansprüche durch den etwa gleichen Wert der geerbten Immobilien ausgeglichen?“
Haben die Kinder Ansprüche?
Wenn jedes Kind wertmäßig gleich viel bekommt, dann gibt es in der Regel kein Pflichtteilsproblem, weil der Pflichtteil ja nicht bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte an einzelnen Werten des Nachlasses, hier Immobilien, beteiligt ist, sondern der Pflichtteil ist nur ein Geldanspruch, auf den er sich wertmäßig das anrechnen lassen muss, was er durch das Testament erhält.
Aber Ihre Frage zeigt sehr schön, wie tückisch das Erbrecht sein kann, denn bei Eltern muss man auch auf die zeitliche Reihenfolge achten. Gehört beispielsweise eine lmmobilie allein Ihnen und die andere allein Ihrer Ehefrau, so geht ein Kind beim ersten Erbfall leer aus und hätte dann beim ersten Erbfall einen Pflichtteilsanspruch. Daher wird man im Testament regeln, dass es auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält (und nicht die für dieses Kind vorgesehene lmmobilie). wenn es beim ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt hat.
Dann gibt es noch weitere Konstellationen, die problematisch sein können, beispielsweise wenn Sie mit Ihrer Frau zusammen ein Berliner Testament errichten, nach dem der Überlebende zunächst alles erhält und die Verteilung der Immobilien dann erst beim zweiten Erbfall an die Kinder stattfindet. Dann könnte jedes Kind beim ersten Erbfall schon den Pflichtteil geltend machen. Auch hier empfiehlt sich dann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Sie sehen also, selbst eine so scheinbar einfache Konstellation sollte am besten mit einem Fachmann besprochen werden.
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