FINANZEN

Was Eltern absetzen können

von Redaktion

Häufig müssen Eltern das Studium bezuschussen. © dpa

Die Kosten für das Studium bleiben häufig – zumindest zum Teil – an den Eltern hängen. Deshalb können sie bei ihrer eigenen Steuererklärung auch einige Posten absetzen.

Für volljahrige Jugendliche unter 25 Jahren gilt der Ausbildungsfreibetrag von 1200 Euro, wenn das Kind in Ausbildung ist, nicht im selben Haushalt lebt und Eltern Kindergeld bekommen beziehungsweise ihnen der Kinderfreibetrag zusteht, erklärt das Verbraucherportal „Finanztip“.

Für Jugendliche ab 25 Jahren gibt es kein Kindergeld mehr. Die Unterhaltungskosten können Eltern dann als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel den Unterhaltungshöchstbetrag der für 2025 bei 12.096 Euro pro Person liegt. Diesen Betrag setzt man laut „Finanztip“ an, wenn das Kind noch zu Hause lebt. Lebt es in einer eigenen Wohnung, muss man die tatsächlichen Ausgaben nachweisen.

Nebenkosten, Bafög und Vermögen reduzieren den absetzbaren Betrag bei der Steuer. Ein Vermögen des Kindes über 15.500 Euro sowie laufende Einkünfte von über 624 Euro im Jahr werden vom steuerlichen Höchstbetrag abgezogen.

Studiengebühren privater Hochschulen können Eltern nicht absetzen, anders als das Schulgeld von Privatschulen.

Kranken- und Pflegekassenbeiträge des Kindes können Eltern als eigene Sonderausgaben absetzen, vorausgesetzt, sie haben Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag.

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