Diese Kosten sind absetzbar

von Redaktion

Auch der Brillenkauf ist für die Steuer relevant, oder ein Zahnersatz.

Ob Krankheitskosten, Pflegeaufwand oder andere unvermeidbare Ausgaben: Manche Belastungen treffen Menschen völlig unerwartet. Der Gesetzgeber trägt diesen Situationen Rechnung, indem er sogenannte außergewöhnliche Belastungen absetzbar macht. Wer sie in der Steuer aufführt, kann womöglich seine Steuerlast senken. Doch welche Regeln gelten dabei? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Das sind laut Einkommensteuergesetz Aufwendungen, die unvermeidbar sind. „Sie müssen zudem so hoch sein, dass sie von der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen als nicht mehr hinnehmbare Belastung gelten“, sagt Carsten Nicklaus, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbands. Eintragen muss man sie in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung. Ab wann Kosten unzumutbar sind, hängt vom Einzelfall und vom Einkommen ab. Außerdem dürfen sich nicht von anderen Stellen wie Versicherungen gedeckt sein.

Welche Ausgaben fallen unter diese Kategorie?

Zum Beispiel Kosten für ambulante Pflegekräfte, Unterstützung im Alltag, den Hausnotruf oder die Unterbringung im Pflegeheim, einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Die müssen nicht unbedingt beim Steuerzahler selbst anfallen. Laut Claudia Steckenreiter, Steuerfachwirtin vom Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, können solche Kosten auch dann angesetzt werden, wenn man sie für den Ehepartner oder andere Familienangehörige trägt. Deshalb sei es manchmal sinnvoll, anfallende Pflegekosten für Kinder oder Eltern zu übernehmen, sofern diese keine Einkünfte haben und selbst keine Steuern zahlen. Bei Krankheiten sind laut Steckenreiter die Kosten absetzbar, die zwangsläufig für die Heilung und Linderung einer Krankheit anfallen. Das können etwa Medikamente sein, Brillen, Zahnersatz oder Hörgeräte. Als „Sonstige außergewöhnliche Belastungen“ können zudem Ausgaben für Hausrat oder Kleidung geltend gemacht werden, wenn diese Dinge nach einem Einbruch, Hausbrand oder Überflutung zu Schaden gekommen sind. Auch Bestattungskosten eines Elternteils sind absetzbar, wenn das Erbe nicht ausreicht.

Wann kann man solche Kosten absetzen?

Sie müssen zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte liegen. Außerdem dürfen sie nicht bereits von einer Versicherung oder Beihilfe erstattet worden sein. Und: Es braucht Nachweise, die man gegebenenfalls einreichen muss. Das können Rechnungen, Zahlungsbelege, Pflegegradbescheide, Pflegekassennachweise, ärztliche Verordnungen und Atteste sein. „Bei Katastrophen oder Schäden nach Einbrüchen sollte man sich von der Polizei oder Feuerwehr das Aktenzeichen geben lassen“, empfiehlt Steuerfachwirtin Claudia Steckenreiter. „Machen Sie zudem Fotos oder holen Sie Nachbarn als Zeugen ins Boot.“

Wie werden die Belastungen berechnet?

Aus den Daten in der Steuererklärung ermitteln das Steuerprogramm und das Finanzamt die Gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastung sowie die zumutbare Eigenbelastung. Zudem wird geprüft, ob die Kosten anderweitig ersetzt worden sind. Hat eine Versicherung beispielsweise teilweise gezahlt, müssen die erstatteten Beträge gegengerechnet werden. „Der Gesetzgeber hat keine Maximalgrenze festgesetzt“, sagt Claudia Steckenreiter. Weil aber die zumutbare Belastung überschritten sein muss, kann es sinnvoll sein, planbare Anschaffungen wie Brillen, Prothesen, Hörgeräte, Zahn-OPs, Implantate und Ähnliches innerhalb eines Jahres zu besorgen. „Mit der Zusammenballung kommt man eventuell über die Minimalgrenze“, so die Steuerfachwirtin.

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