Der Konflikt im Nahen Osten wirkt sich massiv auf die Reisebranche aus. Viele geplante Urlaube in Länder der Golfregion wurden abgesagt, Kreuzfahrten gestrichen – doch die Folge treffen Reisende auch hierzulande im Geldbeutel.
Was bedeutet der Iran-Krieg für Reisepreise?
Flüge sind vielfach teurer geworden – gerade in Richtung Asien. Außer man fliegt mit einem der Golf-Carrier wie Etihad oder Qatar über Drehkreuze wie Abu Dhabi oder Doha. Diese Tickets sind teils günstig. Das Auswärtige Amt warnt weiter vor Transitaufenthalten in der Region. Wichtig: Wenn eine Reisewarnung der Auswärtigen Amts ausgesprochen würde, können Reisende meist kostenlos stornieren. In Krisen muss der Veranstalter versuchen, Gäste nach Hause zu holen.
Können die gestiegenen Kosten noch nachträglich auf den Preis von Pauschalreisen schlagen?
Ja, bei Pauschalreisen schon. Die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten in aller Regel sogenannte Änderungsvorbehaltsklauseln. Laut Gesetz zählen etwa höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für einen Aufschlag. Er darf aber nicht mehr als acht Prozent des Preises betragen und muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Das trifft auch auf Kreuzfahrten zu, die rechtlich als Pauschalreisen gelten.
Was heißt das mit Blick auf die Sommerferien?
Wer zu den Frühbuchern zählt und vor Monaten eine Pauschalreise für die Sommerferien gebucht hat, könnte sich noch mit einer nachträglichen Erhöhung konfrontiert sehen. Für die Berechnung der Erhöhung gibt es komplizierte Formeln, die auch in den AGB stehen, wie der Reiserechtler Paul Degott sagt. „Im Einzelfall gehen die Veranstalter eher mit dem groben Daumen ran und darüber könnte man dann auch streiten.“ Aber die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung gebe es. Liegt die Erhöhung über acht Prozent, könnten Pauschalurlauber kostenlos von dem Reisevertrag zurücktreten, so das Europäische Verbraucherzentrum. Dafür müssen sie aber die angegebene Frist beachten. Reagiert man nicht fristgerecht, gilt die Erhöhung als angenommen.
Darf eine Airline die Preise für ein Ticket nach dem Kauf erhöhen?
Eigentlich nicht. Das sei eine nachträgliche Vertragsänderung, sagt Anwalt Degott. Denn bei einem Flugticket gelten andere Bedingungen. Macht das die Airline dennoch, muss man das nicht hinnehmen. Das Portal Flightright schätzt dies ähnlich ein. Demnach tragen Airlines grundsätzlich das unternehmerische Risiko – auch bei geopolitischen Krisen und ihren Auswirkungen, in dem Fall auf die Treibstoffpreise.
Was ist, wenn die Airline meinen gebuchten Flug einfach streicht?
Verschiedene Fluggesellschaften in Asien dünnen ihr Angebot infolge des Kerosinmangels aus, berichtet das Fachportal fvw.de. Wird ein gebuchter Flug gestrichen, hat man das Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder kann auf die Umbuchung auf einen anderen Flug pochen. Das gilt, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Bei Flügen mit asiatischen Airlines würde das jeweilige Landesrecht gelten. Gilt das EU-Recht und pocht man auf die Umbuchung, können auch die Flüge anderer Airlines alternativ in Betracht kommen. Bei Flugabsagen, die weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgen, können Betroffenen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zustehen.
TOM NEBE MARIE-THERES WANDINGER