Wer als nächster Angehöriger enterbt ist, kann von den Erben zumindest seinen Pflichtteil verlangen. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus dem Nettonachlass. Aber wie genau können Pflichtteilsberechtigte eigent
Dieser Artikel (ID: 2485979) ist am 13.04.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).