Tipps zum Zusammenziehen

von Redaktion

Wenn zwei eine gemeinsame Wohnung beziehen, lässt sich einiges an Geld sparen, zum Beispiel bei Streamingdiensten oder Versicherungen. © Halfpoint, Smarterpix

Ziehen Paare zusammen, gibt es eine Menge zu bedenken. Dinge, die bisher jeder für sich regelte, erfordern jetzt gemeinsame Lösungen. Zum Beispiel müssen Hausrat und Verträge für das gemeinsame Zuhause neu zugeschnitten werden. Dieser 8-Punkte-Plan unterstützt Sie dabei:

■ Mietvertrag

Wer soll den Mietvertrag unterschreiben: Einer allein? Beide gemeinsam? Die Frage hat Auswirkungen, sollte es eines Tages um Trennung oder Mietschulden gehen: „Schulden bleiben immer an demjenigen hängen, der den Mietvertrag unterschrieben hat“, erklärt Arthur Wilm, Trainer für Verbraucherbildung in Bayern. Stehen beide Partner unter dem Vertrag, haften beide dem Vermieter gegenüber. Bei einer Trennung kann in der Regel derjenige in der Wohnung bleiben, auf dessen Namen der Vertrag läuft. Ist das nur einer, kann er oder sie den anderen einfach vor die Tür setzen oder alternativ selbst ausziehen und den Mietvertrag kündigen. Der Expartner verliert dann das Dach über dem Kopf.

■ Haushaltsgeld

Mit einer fairen Aufteilung der Haushaltsausgaben kann Streit ums Geld von Anfang an vermieden werden. Der von jedem aufzubringende Anteil kann sich an der jeweiligen Finanzkraft orientieren – und damit unterschiedlich hoch sein.

■ Konto

Um die Kosten des vereinten Haushalts zu bezahlen, ist ein Gemeinschaftskonto ideal. Darauf überweist jeder seinen Anteil am Haushaltsgeld. Das Girokonto läuft auf den Namen beider Partner, beide haben Vollmacht und Zugriff. Arthur Wilm hält ein Drei-Konten-Modell für geeignet: „Ein Gemeinschaftskonto plus zwei Einzelkonten für die persönlichen Ausgaben.“ Sein Tipp: Nach einem Geldinstitut Ausschau halten, bei dem Unterkonten kostenlos geführt werden können.

■ Stromverträge

Schon vor dem Einzug sollte man sich um den Vertrag mit dem Stromanbieter kümmern. Die Verträge für die alten Wohnungen müssen rechtzeitig gekündigt werden, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Die Kündigungsfristen hängen nach Angabe von Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale NRW unter anderem davon ab, ob jemand in der Grundversorgung ist oder einen Sondertarif hat. Auskunft geben die Versorger. Damit man in der neuen Wohnung nicht in der teuren Grundversorgung landet, muss frühzeitig ein neuer Anbieter gefunden werden. Hier helfen Vergleichsportale.

■ Internet

Üblicherweise hat jeder Partner für seine Wohnung einen eigenen Internetvertrag. Nach der Haushaltszusammenführung reicht ein Vertrag, der zweite kann gekündigt werden. Das sollte in der Regel mit Monatsfrist problemlos möglich sein, sobald die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, sagt Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW. Läuft die Mindestvertragslaufzeit noch, wird kündigen schwierig. „Ein generelles Sonderkündigungsrecht beim Umzug gibt es nicht“, sagt Tergek – es sei denn, der Anbieter kann seine Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen. Eventuell kann man sich zugunsten eines gemeinsamen neuen Vertrags mit besseren Konditionen auch von beiden alten Internetverträgen trennen.

■ Netflix, Spotify & Co.

Nach Erfahrung von Arthur Wilm bieten Streaming- und Musikplattformen wie Netflix, Spotify und Sky große Einsparmöglichkeiten, weil sie Mitgliedern eines gemeinsamen Haushalts bessere Bedingungen offerieren – bis hin zur kostenlosen Nutzung von Diensten für einen von beiden Partnern. Bei den meisten Mobilfunkanbietern gibt es günstige Zweit- und Zusatzkarten plus Extranummern. Auch bei den Rundfunkgebühren kann man sparen, da diese pro Wohnung erhoben werden. Vorausgesetzt, der Beitragsservice weiß Bescheid. Er bietet dazu einen Internetservice an.

■ Versicherungen

Wie Möbel und Hausrat sind häufig auch Versicherungen doppelt vorhanden. Mit der Haushaltszusammenführung genügt aber vorwiegend eine je Sachgebiet. Bei der Privathaftpflicht rät Wilm zur Umstellung der älteren Police und zur Kündigung der jüngeren mit der Begründung „Risikowegfall“. Allerdings sollte die Deckungssumme des alten Vertrags ausreichend sein. Für Rechtsschutz und Hausrat reicht ebenfalls eine Police. Beim Hausrat sollte die Versicherungshöhe überprüft und bei Bedarf angepasst werden – immerhin besteht jetzt ein größerer Haushalt in einer oft auch größeren Wohnung.

■ Behörden

Mit dem Einzug muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür gibt es zwei Wochen Zeit. Um die Frist einzuhalten, sollte ein Termin reserviert werden, sobald der Umzugstag klar ist. Denn bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld. Persönliches Erscheinen auf dem Amt ist immer noch üblich. Nachsendeantrag bei der Post nicht vergessen, damit Briefe und Pakete zugestellt werden. Der Antrag gilt sechs oder zwölf Monate. Der kostenpflichtige Dienst ist online bei der Post buchbar. Und nicht vergessen: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Familie, Freunde, Verwandte – sie alle wollen über die neue Anschrift informiert sein.

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