Laden in der Tiefgarage: In Mehrfamilienhäusern fehlen oft noch entsprechende Möglichkeiten. © Bernd Weißbrod/dpa
Die Bundesregierung will den Zugang zu Lademöglichkeiten für Elektroautos in Mehrparteienhäusern verbessern. Dazu beginnt ein neues Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Laut Ministerium gehören zu den rund 20 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern in Deutschland rund neun Millionen Stellplätze. Ein Großteil davon sei noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das Potenzial für den Ausbau von Ladeinfrastruktur sei erheblich. Der Ausbau der E-Mobilität gilt als ein zentraler Hebel für mehr Klimaschutz – der Verkehrssektor verfehlt aktuell Klimaziele. Für Mieter wäre das ein entscheidender Hebel: Haushaltsstrom ist weit günstiger als an öffentlichen Ladesäulen. Damit liegen die Energie-Kosten deutlich unter denen von Benzin und Diesel. Durch den Iran-Krieg hat sich dieser Abstand noch einmal deutlich vergrößert. Das befeuert die Lust auf Stromer: „Das Interesse an Wallboxen hat sich um mehr als 45 Prozent erhöht, Tendenz steigend“, sagte etwa Filip Thon, Vertriebschef von E.ON.
Gefördert werden laut Ministerium sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen, einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen seien förderfähig.
Voraussetzung für eine Förderung sei, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt maximal 1300 Euro ohne installierte Wallbox, maximal 1500 Euro mit Wallbox oder maximal 2000 Euro mit einem Ladepunkt, der sogenanntes bidirektionales Laden unterstützt.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum, daneben Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.DPA/MAS