Freiluftfreiheit auf Balkon und Terrasse
Entspannen auf dem Balkon: Mieter haben viel Gestaltungsspielraum. © thomas warnack, dpa
Balkon und Terrasse dürfen Mieter grundsätzlich nach ihren Vorstellungen nutzen. „Der Balkon ist ein wichtiges Stück Lebensqualität – seine Nutzung ist grundsätzlich frei, endet aber dort, wo berechtigte Interess