Freiluftfreiheit auf Balkon und Terrasse

Entspannen auf dem Balkon: Mieter haben viel Gestaltungsspielraum. © thomas warnack, dpa

Balkon und Terrasse dürfen Mieter grundsätzlich nach ihren Vorstellungen nutzen. „Der Balkon ist ein wichtiges Stück Lebensqualität – seine Nutzung ist grundsätzlich frei, endet aber dort, wo berechtigte Interess

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Donnerstag, 23. April 2026

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