Seit Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen im Euro-Raum prüfen, ob Name und Iban des Empfängers übereinstimmen. Gibt es hier Unregelmäßigkeiten, weil etwa der Name falsch geschrieben ist, müssen Banken vor der finalen Freigabe darauf hinweisen. Das soll Fehlüberweisungen und Missbrauch vorbeu
Dieser Artikel (ID: 2489611) ist am 18.04.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).