Seit Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen im Euro-Raum prüfen, ob Name und Iban des Empfängers übereinstimmen. Gibt es hier Unregelmäßigkeiten, weil etwa der Name falsch geschrieben ist, müssen Banken vor der finalen Freigabe darauf hinweisen. Das soll Fehlüberweisungen und Missbrauch vorbeugen. Bei Onlineüberweisungen erfolgt dieser Abgleich maschinell. Bei Papierüberweisungen übernimmt diese Aufgabe der Bankmitarbeiter – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis hat die Stiftung Warentest in einer stichprobenartigen Untersuchung festgestellt, dass einige Banken es mit dieser Pflicht nicht ganz so genau nehmen. Mehrere Testpersonen der Stiftung Warentest besuchten sechs Filialen verschiedener Banken und Sparkassen – und gaben dort am Schalter Überweisungsscheine ab, auf denen Empfängername und Iban nicht zueinander passten. Zwar waren die Daten jeweils echt – gehörten aber in der Kombination nicht zusammen.
Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Keiner der Mitarbeiter führte den verpflichtenden Empfänger-Check durch. Die Folge: Das Geld kommt damit zwar auf dem Konto an, das zur eingetragenen Iban gehört, aber nicht bei dem jeweils auf dem Überweisungsschein angegebenen Empfänger.