Handynutzer können bei schlechtem Mobilfunk-Netz ab sofort ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung nutzen. Dafür steht ab sofort Die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ bereit, teilte die Bundesnetzagentur mit. Bei Handyverträgen geben die Netzbetreiber eine geschätzte maxim
Dieser Artikel (ID: 2491439) ist am 21.04.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).