Handynutzer können bei schlechtem Mobilfunk-Netz ab sofort ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung nutzen. Dafür steht ab sofort Die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ bereit, teilte die Bundesnetzagentur mit. Bei Handyverträgen geben die Netzbetreiber eine geschätzte maximale Übertragungsrate an. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Betreiber häufig zu viel und der Wert bleibt bisweilen Theorie. 30 Messungen sind nötig, verteilt auf fünf Tage. Wird die Mindestschwelle von 10 bis 25 Prozent der versprochenen Leistung an drei Tagen kein einziges Mal erreicht, so greift der Rechtsanspruch, den man gegenüber dem Anbieter geltend machen muss.