Milka-Schokolade vor Gericht

von Redaktion

Dünner, leichter, aber teurer: Viele Verbraucher fühlen sich von Milka getäuscht. © Sina Schuldt/dpa

Wer eine Tafel Milka kauft, bekommt heute weniger Schokolade als früher, bezahlt dafür aber mehr. „Und der Verpackung sieht man das nicht an“, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie wirft dem Hersteller Mondelez vor, die Kunden zu täuschen – und zog gestern in Bremen vor Gericht.

Viele Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt 100 Gramm. „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden“, erklärt die Verbraucherzentrale. Gleichzeitig sei der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro gestiegen.

Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts könnte es sich bei der neuen Milka-Tafel um eine Mogelpackung handeln. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied“, sagte der Vorsitzende Richter zu Verhandlungsbeginn am Landgericht Bremen. Viele Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt 100 Gramm, an der Verpackung hat sich jedoch kaum was geändert.

Der Hersteller weist den Vorwurf der Täuschung zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen. Man habe die Kunden zudem in den Sozialen Medien über die Änderungen informiert. Eine Übersicht mit allen Tafeln, Sorten und Gewichten sei jederzeit auf der Milka-Website zu finden.

Die Milka-Tafeln seien kein Einzelfall, betont Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dieses Vorgehen ist sehr verbreitet und kommt quer durch den Supermarkt vor.“ Hersteller würden klammheimlich die Füllmenge reduzieren. Das Phänomen – weniger Inhalt zum gleichen oder sogar höheren Preis – wird auch als „Shrinkflation“ bezeichnet. Shrink ist Englisch und heißt übersetzt schrumpfen.

Der Hersteller der Milka-Tafeln verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und gestiegene Preise. „Als Konsequenz daraus haben wir letztes Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka-Tafeln anzupassen“, sagte die Sprecherin von Mondelez. Nur so könne das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und müsse nicht an Qualität oder Geschmack einsparen.

In dem Verfahren geht es um einen Einzelfall. Doch Mondelez wird sich an die Entscheidung des Gerichts halten müssen – und die Verbraucherschützer hoffen auf eine abschreckende Wirkung.

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