Rund ein Viertel der Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig im Homeoffice. Das lohnt sich aktuell schon allein wegen der hohen Spritpreise. © Benjamin Nolte/dpa
Die Arbeit im Homeoffice spart nicht nur Zeit und Fahrtkosten. Wer die Ausgaben, die bei der Heimarbeit zwangsläufig anfallen, selbst trägt, kann sie steuerlich geltend machen.
Wie kann ich die Arbeit im Homeoffice absetzen?
Die vollen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich absetzen, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit ist. Voraussetzung: Der Raum muss abgeschlossen, büromäßig eingerichtet und fast ausschließlich beruflich genutzt sein. „Dann sind alle Kosten uneingeschränkt abziehbar“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Wessen Arbeitszimmer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen: Sechs Euro pro Tag, maximal 1260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen. Die Pauschale deckt anteilige Wohnkosten für Miete, Strom, Heizung und Wasser sowie Internet- und Telefonkosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand im Arbeitszimmer, an der Küchentheke oder auf dem Sofa arbeitet. Große Nachweispflichten gibt es dabei nicht. Karbe-Geßler rät aber, die Homeoffice-Tage in jedem Fall in einem Kalender oder einer Liste zu dokumentieren, falls das Finanzamt nachfragt.
Wie fährt man steuerlich besser?
Kommt darauf an, wie lang der Arbeitsweg ist, und wie teuer der Sprit. Seit 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Doch ein genauer Blick zeigt: Die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg liegen oft darüber. Denn gerade bei hohen Spritpreisen verliert die Pauschale an Attraktivität – insbesondere bei kürzeren Strecken. Für viele Beschäftigte kann das Homeoffice daher finanziell die bessere Wahl sein. Denn die sechs Euro pro Tag sind unabhängig von Entfernung oder tatsächlichen Kosten – und damit klar kalkulierbar. „Wer nur wenige Kilometer zur Arbeit fährt, erhält über die Entfernungspauschale oft weniger als im Homeoffice“, sagt Karbe-Geßler. Wer es sich also aussuchen kann und nur einen kurzen Arbeitsweg hat, fährt mit der Heimarbeit steuerlich besser.
Welche Voraussetzungen gelten für die Homeoffice-Pauschale?
Die Pauschale gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige für jeden Arbeitstag, an dem sie mehr als die Hälfte der Zeit zu Hause arbeiten. Kein Problem ist es an solchen Tagen, die übrige Zeit mit beruflichen Außenterminen zu verbringen. Nur Abstecher ins Büro sind tabu. „Wer für eine kurze Besprechung in die Firma fährt oder um Akten zu holen, kann die Tagespauschale nicht geltend machen“, sagt Karbe-Geßler. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer keinen eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hat, kann die Pauschale auch für Tage mit kurzen Zeiten im Homeoffice ansetzen. Das betrifft vor allem Lehrer und Außendienstler.
Erkennt das Finanzamt trotz Homeoffice-Pauschale auch Fahrtkosten aus dem Homeoffice an?
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gilt eine klare Regelung: „Wer die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzt, kann für solche Tage keine Pendlerpauschale geltend machen“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Nur bei Beschäftigten ohne eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber erkennt das Finanzamt die Pendlerpauschale zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale an, so Bauer. Auch Reisekosten für Dienstfahrten akzeptiert das Finanzamt an Homeoffice-Tagen als Werbungskosten. Verloren geht die Homeoffice-Pauschale nur, wenn die Zeit für Dienstreisen an so einem Tag die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr beträgt.
Was gilt steuerlich für meine Büroausstattung?
Die Kosten für die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes lassen sich ebenfalls absetzen – zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale. Dazu zählen zum Beispiel Schreibtisch, Bürostuhl oder Schreibtischlampe, erklärt Bauer. Gegenstände bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) können im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Kann ich auch die Anschaffungskosten für meinen Computer absetzen?
Ja. Das gilt auch für Laptops, Tablets und andere beruflich genutzte Computer-Hardware wie Monitore oder Drucker. Die Höhe der Anschaffungskosten spielt keine Rolle – entscheidend ist der private Nutzungsanteil. „Das Finanzamt geht meist von einer privaten und beruflichen Nutzung aus und akzeptiert 50 Prozent der Kosten“, sagt Karbe-Geßler. Nur wer ein Gerät zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzt, kann es vollständig absetzen. „Aber das Finanzamt verlangt dafür einen Nachweis, der meistens schwer zu erbringen ist“, warnt die Expertin.