Wer etwas mehr arbeitet, bekommt viel mehr. © smarterpix
Die beitragsfreie Familienversicherung stand lange für das Versprechen: Ein einziges Einkommen reicht, der Rest der Familie ist mitversichert. Heute gilt sie für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bei geringem eigenem Einkommen. 2026 liegt die Grenze bei 565 Euro monatlichem Gesamteinkommen; bei einem Minijob sind es 603 Euro. Wer regelmäßig höheres Einkommen hat, fällt aus der Familienversicherung heraus und muss eigene Beiträge zahlen.
■ Nulltatrif mit Grenzen
Genau dieses Modell – gut verdienender Hauptverdiener, mitversicherte Partnerin mit kleinem Nebenverdienst – nimmt die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission ins Visier. Künftig soll der Nulltarif nur noch gelten, solange Kinder unter sieben Jahren im Haushalt leben. Für alle anderen wäre ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 204 Euro monatlich fällig, so die am 14. April 2026 präsentierten Pläne der Bundesgesundheitsministerin. Kinder sollen weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben; ältere Menschen, die im Rentenalter über den Partner familienversichert sind, würden geschont. Kritiker halten die kostenlose Ehegatten-Mitversicherung für „aus der Zeit gefallen“, weil sie das klassische Einverdiener-Modell stützt.
■ Minijobber in Gefahr
Besonders betroffen wären Ehepartner mit Minijobs, die heute ohne eigene Beiträge krankenversichert sind. Sie verdienen bis zu 603 Euro brutto, zahlen selbst keine Sozialversicherungsbeiträge und sind über die Familienversicherung abgesichert. Fällt der Nulltarif weg, bleibt vom Nebenverdienst nur wenig übrig – oder es muss über eine Ausweitung der Arbeitszeit nachgedacht werden.
Genau hier setzt der Übergangsbereich an, landläufig spricht man von Midijobs. Er beginnt dort, wo der Minijob aufhört, und reicht 2026 von 603,01 Euro bis 2000 Euro brutto im Monat. Wer in diesem Korridor verdient, ist voll sozialversicherungspflichtig, zahlt aber nur reduzierte Beiträge. Gleichzeitig entstehen vollwertige Ansprüche in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Bedarfsfall gibt es also – anders als für Minijobber – Kranken- und Arbeitslosengeld. Besonders wichtig für Frauen: Pflichtversicherte im Midijob haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Tag), insgesamt 1274 Euro. Familienversicherte Minijobberinnen bekommen vom Staat nur 210 Euro für die gesamte Schutzfrist.
■ 603,01-Euro-Job
Ein Blick in den Midijob-Rechner im AOK-Arbeitgeberportal zeigt, wie attraktiv der Einstieg knapp über der Minijob-Grenze sein kann. Bei einem Monatsbrutto von 603,01 Euro haben Beschäftigte vollen Versicherungsschutz, zahlen aber dank der Berechnungsregeln im Übergangsbereich effektiv Beiträge von 0 Euro. Es fällt bei Steuerklasse V zunächst nur Lohnsteuer von 51,83 Euro an, sodass von 603,01 Euro brutto über 550 Euro netto bleiben. Je nach Gesamteinkommen des Paares kann das Finanzamt im Folgejahr allerdings Steuern nachfordern.
■ Eigenständigkeit lohnt
Der Unterschied zum Minijob ist groß: Familienversicherte Jobber zahlen zwar selbst meist nichts in die Sozialversicherung ein. Dafür haben sie aber keine eigene Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit und kaum ein Rentenplus. Auch für Arbeitgeber kann die Umwandlung eines Minijobs in einen Midijob attraktiv sein. Bei einem 603,01-Euro-Job fallen für ihn die Abgaben sogar geringfügig niedriger aus als im Minijob. Oft lassen sich Arbeitszeit und Lohn mit wenigen zusätzlichen Stunden so anpassen, dass beide Seiten profitieren. Wer dauerhaft nur mitversichert ist und lediglich einen kleinen Nebenjob ausübt, bleibt stark vom Einkommen des Partners abhängig und baut nur wenig eigene soziale Ansprüche auf. Wichtig: Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt vorerst bestehen, ein Gesetzgebungsverfahren zur Einschränkung gibt es noch nicht. Änderungen sind frühestens wohl ab 2028 realistisch.
Weitere Informationen
Ein mehrseitiges Dossier zum Thema „Familienversicherung unter Druck“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de