Soll das Krankengeld lückenlos weiterfließen, braucht es rechtzeitig eine Folgebescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit. Die müssen die Betroffenen rechtzeitig selbst einholen. Andernfalls riskieren Versicherte ihren Anspruch auf Krankengeld. Auch dann, wenn sie nach eigenen Angaben nicht in der Lag
Dieser Artikel (ID: 2495002) ist am 27.04.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).