Vier Finanz-Hilfen für Familien

von Redaktion

Für Familien gibt es einige Entlastungen, die das Leben leichter machen. © Unai Huizi/Imago

Die Bundessteuerberaterkammer zeigt auf, welche staatlichen Entlastungsoptionen es für junge Familien gibt.

■ Kinderzuschlag

Wer lediglich genug verdient, um sich selbst mit seinem Einkommen zu versorgen, kann für die Kinder zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von höchstens 297 Euro pro Monat und Kind erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind unter 25 Jahre alt ist und das Bruttoeinkommen der Familie mindestens 900 Euro beziehungsweise bei Alleinerziehenden 600 Euro beträgt. Anspruch und Höhe des Zuschlags wird individuell berechnet, feste Höchsteinkommensgrenzen gelten nicht. Der Antrag muss gesondert alle sechs Monate bei der Familienkasse gestellt werden. Unter web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start können Familien prüfen, ob sie berechtigt sind.

■ Kinderfreibetrag

Alternativ zum Kindergeld kann für Familien der sogenannte Kinderfreibetrag berücksichtigt werden. Er senkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast. Die steuerliche Entlastung des Freibetrags liegt 2026 bei 6828 Euro, hinzu kommt ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von 2928 Euro. Diese insgesamt 9756 Euro dürfen Eltern pro Kind und Jahr steuerfrei einnehmen. Aber: Eltern profitieren entweder vom Kinderfreibetrag oder vom Kindergeld. Mit Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt, mit welcher der beiden Entlastungen Eltern besser fahren – und berücksichtigen die jeweils günstigere Alternative automatisch. Bereits ausgezahltes Kindergeld wird verrechnet.

■ Betreuungskosten

Die Unterbringung in Kindergarten, Kita, Hort, Heim oder Krippe sowie bei einer Tagesmutter können Eltern unter Umständen steuerlich in Abzug bringen. Für jedes Kind, das sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erkennt das Finanzamt 80 Prozent der angefallenen Betreuungskosten bis zu maximal 4800 pro Jahr an.

■ Ausbildungsfreibetrag

Befindet sich ein volljähriges Kind in der Berufsausbildung und wohnt nicht mehr zu Hause, können Eltern zusätzlich vom Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1200 Euro pro Jahr profitieren. Er soll Eltern entlasten, denen durch die auswärtige Ausbildung des Kindes zusätzlicher Aufwand entsteht.

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