Wie man die Pflege bezahlt

von Redaktion

Ob Profis oder Angehörige: Pflegekräfte können vom Pflegegeld bezahlt werden. Auch eine Kombination ist möglich. © IMAGO

Angesichts hoher Heimkosten ist die häusliche Pflege für viele Betroffene die bessere Lösung. Denn 2026 liegt der Eigenanteil an den Kosten in Deutschland bei durchschnittlich 3245 Euro. Aber auch Heime, die 6000 Euro im Monat berechnen, sind längst keine Seltenheit mehr. Für die Pflege im eigenen Zuhause gibt es einige Finanzhilfen.

■ Förderung für Umbau

Wenn klar ist, dass man lange in der Wohnung bleiben kann und will, lohnt sich ein altersgerechter Umbau, um etwa ebenerdige Duschen oder einen Treppenlift einzubauen. Eigentümer können das selbst entscheiden, Mieter müssen die Erlaubnis ihres Vermieters einholen. Die bundeseigene Förderbank KfW gewährt für den altersgerechten Umbau Zuschüsse. Einzelne Umbaumaßnahmen werden mit bis zu 2500 Euro gefördert, ein Komplettumbau mit bis zu 6250 Euro. Allerdings übernimmt die KfW maximal 10 Prozent der Kosten bei kleineren Projekten und 12,5 Prozent bei größeren.

■ Antrag auf Pflegegeld

Wenn es so weit ist, gibt es Geld von der Pflegeversicherung. Zunächst muss dafür ein formloser Antrag bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung gestellt werden. Der Antrag kann sogar per Mail an die Pflegekasse gesendet werden. Wichtig ist, dies schnell zu erledigen. Denn das Datum gilt als Beginn von Ansprüchen, auch wenn die Entscheidung darüber erst später fällt. Wie viel es am Ende aus der Pflegekassen geben kann, hängt vom Pflegegrad ab. Fünf davon gibt es. Der erste beschreibt leichte Pflegefälle, der fünfte ein hohes Maß an Hilfsbedürftigkeit. Entsprechend des Aufwands steigen auch die Beträge, die von der Pflegekasse beigesteuert werden. Der Bedarf wird mit einem Gutachten geprüft.

■ Tipps für das Gutachten

Zunächst muss dafür ein formloser Antrag bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung gestellt werden. Wichtig ist, dies schnell zu erledigen. Denn das Datum gilt als Beginn von Ansprüchen, auch wenn die Entscheidung darüber erst später fällt. Wie viel es am Ende aus der Pflegekasse geben kann, hängt vom Pflegegrad ab. Mit einem Formular erfragt die Krankenversicherung zunächst den Bedarf. Danach begutachtet der Medizinische Dienst vor Ort den Antragsteller. Sechs Kriterien sind für die Gutachterinnen und Gutachter zentral. Dabei geht es um die Mobilität, die kognitiven Fähigkeit, die Selbstversorgung, den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens. Aus diesen Bewertungen heraus wird der Pflegegrad berechnet.

Der Besuch des Gutachters wird von vielen Betroffenen als sehr belastend empfunden, auch weil durchaus intime Fragen gestellt werden können. Es ist auch deshalb ratsam, bei diesem Besuch eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Eine Reaktion ist mitunter, dass sich Pflegebedürftige als eigentlich noch fit präsentieren, obwohl sie es längst nicht mehr sind. Das kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Dagegen ist ein Widerspruch möglich.

Wird dieser abgelehnt, kann bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands erneut ein Antrag gestellt werden. Wichtig ist auch die von der Pflegekasse angebotene kostenlose Beratung. Es gibt einen Gutschein, den man in einer frei gewählten Beratungsstelle einlösen kann.

■ Das Pflegegeld

In der Pflegestufe eins ist die Kasse ziemlich knauserig. Vorgesehen ist ein so genannter Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Er wird nicht ausgezahlt. In diesem Umfang können zum Beispiel Dienstleitungen wie zum Beispiel eine Putzhilfe alle zwei Wochen finanziert werden. Mit dem Pflegegrad 1 ist aber auch verbunden, dass weitere Hilfen wie für den Umbau der Wohnung beantragt werden können. Denn auch die Pflegeversicherung schießt für den altersgerechten Umbau etwas dazu, bis zu 4180 Euro oder bei zwei pflegebedürftigen Eheleuten doppelt so viel. Zu den Leistungen gehören auch ein Hausnotruf oder Pflegehilfsmittel.

In den weiteren Pflegegraden wird ein Pflegegeld ausgezahlt. Es beträgt im zweiten Grad 347 Euro, im dritten 599 Euro, im vierten 800 Euro und im fünften 990 Euro. Bei der häuslichen Pflege kann damit zum Beispiel die Pflegeleistung von Angehörigen honoriert werden. Ab dem zweiten Pflegegrad werden dafür von 796 Euro aufsteigend bis zu 2299 Euro gewährt.

■ Sachleistungen

Auch eine Kombination aus Geld- und Sachleistung ist möglich. Wird beispielsweise ein Teil der Pflege von Profis, ein anderer von Angehörigen übernommen und der Rahmen für die Sachleistungen nicht ausgeschöpft, kann ein Teil des Budgets an die Helfenden ausgezahlt werden. Wie die häusliche Pflege im Detail geregelt ist, hat der Sozialverband in einem Ratgeber zusammengefasst: www.vdk.de/aktuelles/tipp/pflegebeduerftig-tipps-und-wichtige-informationen-broschuere-kostenlos.

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