Bankbetrug geschieht immer häufiger. Wer auf ein paar Regeln achtet und im Zweifel schnell reagiert, kann sich aber schützen. © AntonioGuillem_1 via imago-image
Ein falscher Klick oder ein Datenleck reichen oft schon aus: Plötzlich tauchen auf dem Kontoauszug fremde Abbuchungen auf. Verbraucher können sich in diesen Fällen wehren – und im Vorfeld schützen.
Was tun, wenn Betrüger Geld abbuchen?
Sobald unberechtigte Umsätze bemerkt werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Der erste Schritt besteht in der Sperrung der Karte oder des Kontos. Dies kann über den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder direkt über das Kreditinstitut erfolgen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt außerdem, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und das entsprechende Aktenzeichen der Bank mitzuteilen. Das ist auch wichtig, um sich später gegen mögliche Forderungen von Händlern zu wehren. Eine möglichst genaue Dokumentation sämtlicher verdächtiger Bewegungen kann im späteren Verlauf hilfreich sein, um Beweise vorlegen zu können. Damit die Zahlungskarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren des Handels mit Unterschrift gesperrt werden kann, muss der Verlust der Polizei gemeldet werden. Diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen.
Gibt es Erstattungsansprüche bei unerklärlichen Zahlungsvorgängen?
Grundsätzlich muss der Zahlungsdienstleister, wenn eine Überweisung oder Kreditkartentransaktion nicht selbst veranlasst wurde, den Zahlungsbetrag unverzüglich erstatten. Das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unter §675u vor. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen zur Eigenbeteiligung. Finanztip erklärt, dass bei Datenmissbrauch und gestohlener Karte eine Haftung maximal bis zu 50 Euro gilt. Die Bank übernimmt den vollen Schaden, wenn der Diebstahl für den Kunden nicht erkennbar war. Im Falle von grober Fahrlässigkeit – etwa wenn die PIN auf der Karte notiert war oder auf offensichtliche Phishing-Mails reagiert wurde – kann das Institut die Erstattung jedoch vollständig verweigern. Das sind betrügerische E-Mails, in der sich Kriminelle als Bank ausgeben und unter Vorwänden die Eingabe von Passwörtern verlangen.
Innerhalb welcher Fristen kann man Geld zurückfordern?
Für die Rückbuchung unberechtigter Beträge gelten klare gesetzliche Zeitfenster: Kreditkarten: Unberechtigte Zahlungen müssen innerhalb von 13 Monaten reklamiert werden, das ist in §676 b Absatz 2 BGB geregelt. Die Verbraucherzentrale betont jedoch, dass eine frühzeitige Meldung die Abwicklung erheblich erleichtert. Lastschriften: Eine unberechtigte Lastschrift ohne Mandat kann ebenfalls bis zu 13 Monate lang zurückgegeben werden. Bei einer autorisierten Lastschrift, deren Höhe jedoch nicht korrekt ist, besteht eine Frist von acht Wochen – eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht erforderlich (§675 x Absatz 4 BGB). Überweisungen: Hier ist die Rechtslage schwieriger. Sobald ein Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, ist die Bank nicht zur Rückholung verpflichtet. Deshalb sollte man mit Zahlungen per Vorkasse grundsätzlich vorsichtig sein.
Wie wehrt man sich gegen Händler und Inkasso-Unternehmen?
Falls Kriminelle Waren auf fremden Namen bestellt haben, rät die Verbraucherzentrale dazu, Forderungen schriftlich zu zurückzuweisen. Dabei sollte auf den Identitätsdiebstahl hingewiesen und eine Kopie der polizeilichen Anzeige beigefügt werden. Von Zahlungen wird abgeraten, da diese als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Sollten die Firmen Druck durch Mahnschreiben oder ein Inkassoverfahren machen, sollte man sich beraten lassen: Bei der Verbraucherzentrale Bayern lassen sich Termine unter Telefon 089 552 7 940 ausmachen. Den Verbraucherservice Bayern erreicht man unter 0800 809 802 400. Beide Angebote können kostenpflichtig sein.
Wie verhindert man weiteren Datenmissbrauch?
Um weiteren Raubzügen vorzubeugen, empfiehlt es sich, Passwörter bei allen sensiblen Diensten wie E-Mail oder Online-Shops sofort zu ändern und die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu aktivieren. Dabei verlangt der Dienst neben einem Passwort einen weiteren Identifikations-Faktor, etwa den Code aus einer SMS. Außerdem lohnt es sich, regelmäßig Kontoauszüge zu kontrollieren, um auch kleinste „Test-Abbuchungen“ von Kriminellen frühzeitig zu identifizieren.
Wie verhindert man Bankbetrug?
Verbraucher sollten immer extrem vorsichtig sein, wo sie ihre Bankdaten preisgeben. Für ein Lastschriftmandat reichen bereits Name, Anschrift und die IBAN. Auch Betrugs-Mails und SMS sind sehr häufig. Es wurden schon täuschend echte Briefe mit QR-Codes verschickt. Man schützt sich wirksam, indem man nie den bequemen Weg über den angebotenen Link oder QR-Code auf das Online-Banking nimmt, sondern die Adresse immer selbst in die Suchmaschine tippt. Experten raten zudem dringend davon ab, Banking-Apps über ungesicherte WLAN-Netzwerke zum Beispiel von Hotels oder Restaurants zu nutzen.