Hannover – Mit Handtüchern reservierte Sonnenliegen sorgen bei Urlaubern mitunter für Verdruss – und bei einer Pauschalreise kann dies laut einem Gerichtsurteil sogar einen Mangel darstellen. Das Amtsgericht Hannover sah die entsprechende Klage eines Mannes, der mit seiner Familie eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos unternommen hatte, als begründet an, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Insgesamt hatte der Kläger 986,70 Euro gefordert (Az. 527 C 9826/25). Der Kläger hatte moniert, dass nach der Frühstückszeit bereits sämtliche Liegen mit Handtüchern reserviert gewesen seien, ohne dass andere Gäste diese genutzt hätten – und obwohl die Regeln des Hotels eben jenes Verhalten untersagt hätten.SYMBOLBILD: IMAGO