Rauchmelder können Leben retten – vorausgesetzt, sie funktionieren einwandfrei. © dpa
München – Rauchmelder haben vor rund zehn Jahren Einzug in die deutschen Haushalte gehalten. Meist sind Rauchmelder an Zimmerdecken angebracht und blinken im Normalfall friedlich vor sich hin. Außer wenn es brennt: Dann alarmieren sie Bewohner durch Piepen und schnelles Lichtblinken. So warnen sie vor der Rauchentwicklung und sorgen dafür, dass sich Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
In Bayern sind Rauchmelder seit dem 1. Januar 2013 für Neu- und Umbauten und dort für Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschrieben. Für Bestandsbauten galt eine Nachrüstpflicht, die am 31. Dezember 2017 endete; damit ist ein Austausch vieler Geräte programmiert. Denn nach spätestens zehn Jahren müssen die Rauchmelder ersetzt werden. Die Regelung zu Rauchmeldern betrifft auch Flure, die als Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie fungieren. Auch bei offenen Treppenräumen, die nicht durch Türen zu Wohnräumen abgetrennt sind, muss mindestens ein Rauchmelder angebracht werden.
■ Maximale Nutzungsdauer
Ein Austausch der Geräte kann nötig sein, wenn die vom Hersteller angegebene maximale Nutzungsdauer des Geräts überschritten ist. Darüber informiert üblicherweise ein Aufdruck auf dem Gerät. Nur für die angegebene Nutzungsdauer garantiert der Hersteller Funktionalität – und damit eine zuverlässige Warnung. Wenn ein Gerät immer wieder Fehlalarme von sich gibt oder sich bei der jährlichen Überprüfung ein Problem herausstellt, sollte es ersetzt werden. „Prävention heißt nicht nur installieren, sondern auch instandhalten“, sagt Andreas Tenfelde, Leiter der dezentralen Schadenregulierung bei Axa Deutschland. Nur ein funktionierender Rauchmelder könne einen Brand frühzeitig erkennen und im Ernstfall Leben retten.
■ Viele nehmen Einbau nicht so wichtig
Laut dem in diesem Jahr veröffentlichten Präventionsreport der Versicherung Axa unterschätzen viele Menschen das Risiko von Wohnungs- oder Hausbränden. So richte zwar im Schnitt alle drei Minuten ein Brand Schaden an. Doch nur 18 Prozent der Deutschen hielten es für wahrscheinlich, im eigenen Zuhause Schäden durch einen Brand zu erleiden. Entsprechend nehmen viele es auch mit dem Einbau nicht sehr genau: So seien nur in knapp 70 Prozent der deutschen Haushalte Rauchmelder installiert – und ein Teil der Geräte ist bereits zu alt oder kann es bald werden.
■ Was Eigentümer tun müssen
Was die Installation der Rauchmelder angeht, so ist der Eigentümer des selbst genutzten oder vermieteten Wohnraums dafür zuständig. Rauchmelder fallen unter die Ausstattungspflicht in Wohnungseigentümergemeinschaften. Mietrechtlich ist meist der Vermieter verpflichtet, die regelmäßige Wartung der von ihm oder über externe Dienstleister installierten Melder zu übernehmen. Ausnahmen regelt der Mietvertrag. Die Wartungskosten kann der Vermieter dann in Form von sonstigen Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Der Mieter ist wiederum verpflichtet, dem Vermieter die Ausübung der Wartungs- und Erhaltungspflicht zu ermöglichen und Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
■ Austausch ist keine Modernsierung
Der Vermieter kann die Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Rauchwarnmelder im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Die Miete kann jährlich um acht Prozent erhöht werden, sofern in der Wohnung bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wohnverhältnisse der Mieter dauerhaft verbessern. Diese Voraussetzung gilt bei dem Einbau von Rauchmeldern als erfüllt, weil dadurch die Nutzung des Wohnraums sicherer wird. Ein Austausch von Rauchmeldern stellt aber keine Modernisierungsmaßnahme dar, weshalb hier eine Mieterhöhung laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs nicht gerechtfertigt ist.
■ Vorsicht vor Betrügern an der Haustür
Vorsicht ist geboten, wenn plötzlich Unbekannte vor der Haustür stehen und die Rauchmelder prüfen wollen: Sie könnten Betrüger sein, die Wohnungen auskundschaften wollen.