Fettarm oder fettreduziert?

von Redaktion

Wer es genau wissen will, muss die Zutatenliste der Produkte studieren. © Imago

Wer im Supermarkt zu Produkten greift, die als „fettreduziert“ oder „fettarm“ beworben werden, erwartet meist, dass diese auch weniger Kalorien enthalten. Doch das ist nicht immer so, erklärt der Bundesverband der „Verbraucher Initiative“, vor allem dann, wenn viel Zucker drinsteckt. Welche Aussagen für welche Produkte verwendet werden dürfen, ist lebensmittelrechtlich geregelt.

Fettreduziert, „leicht“: Wird ein Lebensmittel als „fettreduziert“ beworben, so muss es mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte.. „Fettreiche Lebensmittel wie Salami, Leberwurst, Sahne, Crème fraîche oder Kartoffelchips werden nicht zu fett- und energiearmen Produkten, nur weil sie 30 Prozent weniger Fett enthalten als die Originale“, erklärt Alexandra Borchard-Becker, Fachreferentin bei der „Verbraucher Initiative“.

Fettarm: Besser verlassen kann man sich, wenn die Bezeichnungen „fettarm“ und „ohne Fett“ auf den Produkten stehen. Bei „fettarmen“ Lebensmitteln sind nicht mehr als drei Gramm Fett in 100 g erlaubt beziehungsweise maximal 0,5 g Fett in 100 g, wenn es „ohne Fett“ heißt.

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