Bei unserer gestern abgedruckten Leserfrage ist es zu einem Missverständnis gekommen. Unser Experte ging davon aus, dass der Fragesteller verheiratet ist und ihm und seiner Frau deshalb hohe Freibeträge zustehen. Da es sich aber um eine uneheliche Lebensgemeinschaft handelt, ist die Rechtslage eine
Dieser Artikel (ID: 2507930) ist am 19.05.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).