Insgesamt 80 Euro können Verbraucher zurückfordern. © dpa
Werbung akzeptieren oder 2,99 Euro monatlich zusätzlich zum bestehenden Abo zahlen? Diese Prime-Vertragsänderung setzte Amazon ohne Zustimmung seiner Kunden im Februar 2024 um – woraufhin die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage wegen der einseitigen Verschlechterung einreichte. Nachdem die mündliche Verhandlung in dieser Sache vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eröffnet worden ist (19. Mai), bleibt Betroffenen noch genau drei Wochen Zeit, um sich der Sammelklage anzuschließen, bevor das Klageregister beim Bundesjustizamt geschlossen wird – also bis zum 9. Juni. Das Ziel: Im Erfolgsfall entschädigt werden – mit 2,99 Euro für jeden Monat seit Februar 2024 bis zum Verhandlungsbeginn, insgesamt knapp 80 Euro. Mitmachen bei der Sammelklage ist unabhängig vom Ausgang kostenlos, unkompliziert und ohne Anwalt möglich: Man muss sich lediglich online in das Klageregister eintragen. Eine Ausfüllhilfe hat die Verbraucherzentrale Sachsen zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn Teilnehmen können alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht davon aus, dass in Deutschland rund 17 Millionen Verbraucher ein Recht auf Entschädigung haben. Bislang ins Klageregister eingetragen sind allerdings erst rund 220.000 Menschen.DPA