Emissionsfrei in den Urlaub: Die Internetseite für die Förderung von Elektroautos ist seit gestern freigeschaltet (www.foerderzentrale.gov.de). © Manuel Kamuf, IMAGO
Wer sich die Elektroautoprämie sichern will, hat jetzt die Möglichkeit dazu. Die Bundesregierung hat das entsprechende Online-Portal gestern freischalten lassen. Zu finden unter: foerderzentrale.gov.de
Die entscheidende Hürde: Für die Antragstellung ist eine digitale Authentifizierung über ein Bund-ID-Konto erforderlich, heißt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Antragsteller benötigen einen Online-Ausweis oder ein Elster-Zertifikat, um einen Antrag zu stellen. „Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort berechtigt nicht zum Einreichen eines Antrags“, so die Behörden.
Auch für Leasing-Fahrzeuge gibt es Geld. „Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die gekauft oder geleast werden“, heißt es. Förderfähig seien Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden – vorher dürfe das Fahrzeug also noch nicht zugelassen worden sein. Auch müsse das Fahrzeug mindestens für 36 Monate auf den Halter zugelassen sein.
Gefördert werden demnach Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, genauso aber auch Autos, die über einen batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender verfügen, sowie Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Laut ADAC gehören zur Fahrzeugklasse M1 die meisten Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Ein „Range Extender“ wiederum ist eine Art Generator, der in der Regel mit Sprit betrieben wird, und bei langen Autofahrten Strom erzeugen soll, falls der Akku leergeht. Plug-in-Hybride sind Autos, die sowohl über einen Verbrenner- als auch über einen Elektromotor verfügen. Die Besonderheit ist, dass sich – anders als bei herkömmlichen Hybriden – die Batterie auch über einen Stecker aufladen lässt. Einschränkung: „Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen und bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden“, heißt es.
Die Höhe der Förderung hängt vom zu versteuernden Einkommen und der Zahl der Kinder ab – wer vergleichsweise wenig verdient und mindestens zwei Kinder hat, kann sich damit bis zu 6000 Euro Prämie sichern (siehe Tabelle).
Da die Prämie nach dem Autokauf ausbezahlt wird, heißt das für Antragsteller: Sie müssen den vollen Preis bezahlen und dann auf das Geld warten. Ist das Auto per Kredit finanziert, lohnt es sich laut Berechnungen des Portals Verivox aber, die Prämie nach dem Erhalt für eine Sondertilgung zu nutzen.
Folgende Rechnung steht hinter der Überlegung: Ein Single mit Anspruch auf 5000 Euro Prämie kauft sich einen Renault 5 E-Tech im Wert von 28.000 Euro per Kredit. Unterstellt wird ein Zinssatz von 5,29 Prozent. Bei einer Laufzeit von sieben Jahren belaufen sich die Zinskosten demnach auf 5427 Euro. „Wird hingegen die gesamte E-Auto-Förderung nach einer angenommenen Bearbeitungszeit von vier Monaten vollständig für eine Sondertilgung eingesetzt, verkürzt sich die Laufzeit auf 67 Monate. Die Zinskosten sinken auf 3618 Euro“, rechnet das Portal vor. Die Ersparnis liege bei 1809 Euro.