Das Reparieren von elektronischen Geräten soll sich wieder lohnen. Der Bundestag will daher das Gesetz zum Recht auf Reparatur beschließen. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wer
Dieser Artikel (ID: 2509372) ist am 21.05.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).