Nach einem Umzug wird die Post nachgesendet, gegen Antrag. © dpa
Verbraucherschützer und die Deutsche Post warnen vor einer Kostenfalle bei Nachsendeaufträgen, die wegen Umzügen oder längerer Abwesenheit gestellt werden. Jedes Jahr landeten etwa 350.000 Nachsendeaufträge bei sogenannten Drittanbietern, die im Internet mit so einer Dienstleistung werben und überteuert sind, teilte der Bonner Konzern mit.
Ein sechs Monate gültiger Nachsendeauftrag kostet bei vielen Drittanbietern rund 130 Euro, ein direkt bei der Deutschen Post abgegebener Online-Auftrag hingegen nur 32 Euro. Die Drittanbieter leiteten den Auftrag letztlich nur an die Post weiter und strichen sich etwa 100 Euro ein, ohne hierbei einen relevanten Zusatznutzen zu bieten, moniert die Post und warnt: „Achtung Preisfalle“.
Die eigentliche Arbeit der Nachsendung erledigt die Post. Ihre Technik erkennt, dass ein Empfänger nicht mehr an der angegebenen Adresse wohnt, woraufhin die neue Adresse auf den Brief gedruckt und die Sendung dann umgeleitet wird. Die Post muss die Aufträge der Drittanbieter wegen einer gesetzlichen Pflicht annehmen. Die meisten Nachsendeaufträge gehen direkt bei der Post ein, etwa jeder fünfte online abgegebene Auftrag stammt aber von besagten Drittanbietern.
Die Post betont, dass sie außerhalb dieser gesetzlichen Pflicht in keiner Verbindung zu diesen Firmen stehe. Das Bonner Unternehmen ärgert sich, dass viele dieser Online-Angebote in der Farbe Gelb gehalten sind und einen Briefkasten zeigen. Zudem enthalten die Websites Formulierungen, die beim flüchtigen Lesen so wirken, als würde der Auftrag bei der Post oder bei einer Post-Tochterfirma abgegeben.
Man gehe „konsequent mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen Drittanbieter vor, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen“, heißt es vom gelben Riesen. Das Unternehmen wagte sich in Rechtsstreitigkeiten mit Drittanbietern, musste hierbei aber Rückschläge einstecken.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht von „Fake-Dienstleistungen“, gegen die man rechtlich vorgehe. Firmen erweckten einen irreführenden Eindruck oder sie verschleierten oder verschwiegen wesentliche Informationen. Häufig tauchten solche Angebote im Internet weit oben in Suchergebnissen auf, gibt Verbraucherschützer Heiko Dünkel zu bedenken.
Aktuell führe der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Verfahren gegen eine Firma aus Dubai, deren deutschsprachige Website inzwischen auf ein Minimum ohne Auftragsfunktion reduziert ist. Die Website habe zuvor den Eindruck erweckt, dass es sich um ein Angebot der Deutschen Post handele und sie habe nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Vermittlungstätigkeit handele, kritisieren die Verbraucherschützer.