Holpriger Weg zum E-Auto

von Redaktion

Für die Bund-ID muss man sich entweder mit seinem Online-Ausweis oder dem Elsterzertifikat anmelden. „Benutzername und Passwort“ reichen nicht aus. © Screenshot: id.bund.de

Der E-Auto-Absatz ist deutlich gestiegen. Wer seine Steuererklärung bereits online macht, kommt relativ schnell zur Förderung. © Jan Woitas/dpa

Bis zu 6000 Euro für ein neues E-Auto: Angesichts hoher Spritpreise und attraktiver Förderungen wollen aktuell viele Menschen einen Stromer kaufen. Das Problem: Die Förderung ist nach Einkommen gestaffelt. Um das nachzuweisen, muss man zwei Steuerbescheide vorlegen und sich beim Bund identifizieren. Wir zeigen, wie das geht.

Wie hoch ist die Förderung?

Rückwirkend zum 1. Januar können Verbraucher für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos bis zu 6000 Euro Förderung beantragen. Die Summe ist sozial nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt. Das ist der Wert, der nach Abzügen wie Pendlerpauschale und Grundfreibetrag steht. Bis 40.000 Euro pro Jahr sind 5000 Euro Förderung möglich, bis 60.000 Euro Einkommen 4000 Euro und zwischen 60.000 und 80.000 Euro sind es 3000 Euro. Zwei Kinder können das Höchsteinkommen um je 5000 Euro auf 90.000 Euro erhöhen. Zudem gibt es pro Kind 500 Euro Förderung extra.

Wie stellt man den Antrag?

Das Portal findet man online unter foerderzentrale.gov.de/foerderung-finden. In der Liste steht die E-Auto-Förderung ganz unten. Für den Antrag braucht man vier Dinge: Ein Bund-ID-Konto, um sich zu identifizieren, die letzten beiden Steuerbescheide, um das Haushaltseinkommen nachzuweisen, den Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere.

Wie kommt man an die Bund-ID?

Die Bund-ID soll digitale Behördengänge erleichtern – etwa das Bezahlen der Kfz-Steuer. Dafür müssen sich die Bürger online unter id.bund.de/de/registration/eID identifizieren. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Wer die Funktion beim Personalausweis aktiviert hat, kann sich mit dem Online-Ausweis anmelden. Dafür braucht es das Passwort und die Ausweis-App auf dem Smartphone. Wer sich mit dem Online-Ausweis anmeldet, kann die Bund-ID für alle Behördengänge nutzen. Für die E-Auto-Förderung reicht aber auch die Elster-Zertifikatsdatei, die viele von ihrer digitalen Steuererklärung kennen.

Wie kommt man an die Elster-Zertifikatsdatei?

Elster ist das Online-Finanzamt. Wer sich dort identifiziert, kann seine Steuererklärung online einreichen. Der Schlüssel für die Anmeldung ist das Elster-Zertifikat. Das ist eine kleine Datei, die auf dem Rechner gespeichert wird. Nutzer müssen sie bei jeder Anmeldung hochladen. Die Datei bekommen Bürger, indem sie sich unter www.elster.de/eportal/registrierung anmelden. Dafür brauchen sie ihre steuerliche Identifikationsnummer (nicht die Steuernummer). Die steht im Kopfbereich jedes Finanzamtschreibens, etwa auf dem Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung. Im Anschluss bekommen sie eine Identifikations-Nummer per E-Mail und einen dazugehörigen Code per Post. Bei der nächsten Anmeldung auf elster.de wird die Zertifikatsdatei erstellt und kann gespeichert werden. Damit ist der Weg frei für den Förderantrag.

Braucht man die Steuererklärung?

Um ihr zu versteuerndes Einkommen nachzuweisen, müssen Bürger die letzten beiden Steuererbescheide hochladen. Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, müsste für die Förderung damit anfangen. Wer ausschließlich vom Lohneinkommen lebt, kann das bis zu vier Jahre rückwirkend tun. Am schnellsten geht das über das Portal elster.de.

Geht es auch ohne?

Bisher nicht. Besonders herausfordernd könnte die Situation für Rentner, Studenten oder Geringverdiener werden, die bislang nie mit dem Finanzamt zu tun hatten. Die Bundesregierung hat inzwischen eingeräumt, dass für Personen ohne Steuerbescheid noch Lösungen gefunden werden müssten. Denkbar wären dann etwa alternative Nachweise wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenmitteilungen. Konkrete Regelungen fehlen bislang jedoch.

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