Wie viel ein Unterhaltspflichtiger zahlen muss, richtet sich üblicherweise nach seinen Einkommensverhältnissen. Bei Arbeitslosigkeit kann sich die Unterhaltshöhe reduzieren oder die Zahlungspflicht sogar entfallen – aber nur, wenn der Jobverlust unverschuldet war und man das auch nachweisen kann. Au
Dieser Artikel (ID: 2513159) ist am 28.05.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).